HZA-KI: Zoll deckt Lager mit unversteuerten Vapes und Tabakwaren auf - Steuerschaden von über 11.000 Euro festgestellt
Kiel, Hamburg (ots)
Einsatzkräfte des Hauptzollamts Kiel haben am 3. Februar 2026 im Rahmen einer Steueraufsicht in Hamburg ein Lager mit unversteuerten Vapes und Tabakwaren aufgedeckt.
Insgesamt wurden 1.573 Vapes ohne gültige deutsche Steuerbanderole mit einer Gesamtmenge von rund 34.600 Millilitern Substitutflüssigkeit sowie etwa 1,2 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt.
Der dabei aufgedeckte Steuerschaden beläuft sich auf rund 11.120 Euro.
Im Rahmen der Steueraufsicht kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Kiel gemeinsam mit Einsatzkräften des Jugendschutzes Hamburg ein Tabakwarengeschäft im Hamburger Stadtgebiet. Während der Kontrolle ergaben sich zunächst keine Beanstandungen im Verkaufsraum.
Im Zuge der weiteren Überprüfung wurde im Fahrzeug des 33-jährigen afghanischen Geschäftsinhabers ein Karton mit unversteuerten Vapes festgestellt. Die Waren wurden sichergestellt und gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Während der anschließenden Maßnahmen traten unabhängig voneinander mehrere Passanten an die Einsatzkräfte heran und gaben Hinweise auf einen möglichen weiteren Lagerraum in unmittelbarer Nähe des Geschäfts.
Die Angaben führten zu weiteren Ermittlungen, in deren Verlauf ein Durchsuchungsbeschluss für eine nahegelegene Garage erwirkt wurde.
Bei der Durchsuchung der Garage entdeckten die Einsatzkräfte eine größere Menge unversteuerter Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren.
Weitere in der Garage aufgefundene Waren, darunter Nikotinprodukte und verbotene Vapes, wurden durch die Polizei in eigener Zuständigkeit sichergestellt.
"Der größere Fund ergab sich nicht aus einer gezielten Suche, sondern aus der Situation heraus", erklärt Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
"Erst durch Hinweise von Passanten konnte ein weiterer Lagerort überprüft und schließlich eine deutlich größere Menge unversteuerter Ware festgestellt werden."
"Wer unversteuerte Waren lagert oder handelt, fürchtet in der Regel vor allem Kontrollen. Dass auch Hinweise aus der Bevölkerung Ermittlungen voranbringen können, verlieren viele dabei aus dem Blick", so Oder abschließend.
Die weiteren Ermittlungen führt die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg.
Zusatzinformation:
Unversteuerte Tabakwaren und sogenannte Substitute für Tabakwaren werden häufig nicht im Verkaufsraum, sondern in externen Lagerräumen aufbewahrt. Hintergrund ist, dass für sämtliche tabaksteuerpflichtigen Waren in Deutschland ein gültiges deutsches Steuerzeichen erforderlich ist. Werden entsprechende Produkte ohne Steuerzeichen gelagert oder zum Verkauf bereitgehalten, liegt in der Regel bereits ein steuerrechtlich relevanter Sachverhalt vor - unabhängig davon, ob die Waren tatsächlich verkauft wurden.
Der Zoll kontrolliert daher neben Verkaufsräumen regelmäßig auch Lager- und Nebenräume, sofern sich entsprechende Anhaltspunkte ergeben.
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