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Hauptzollamt Kiel

HZA-KI: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes - Hauptzollamt Kiel hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen

HZA-KI: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes - Hauptzollamt Kiel hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen
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Kiel (ots)

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Das Hauptzollamt Kiel trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutz-bestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.

Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner in Deutschland geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte. Sei es im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Letzteres nimmt auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zu und macht mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens aus. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. 34 Prozent aller Fälle kommen dabei über Flughäfen ins Land.

Aber auch der Wasserweg wird für Verstöße genutzt: In Kiel überprüft das Hauptzollamt Kiel regelmäßig Passagiere und Passagierinnen der Norwegenfähren und zieht wöchentlich rund ein Kilo Walsalami aus dem Verkehr. Doch nicht nur auf den Norwegenfähren finden Zöllnerinnen und Zöllner immer wieder Erzeugnisse dieser geschützten Meeressäuger. Auch Kreuzfahrtschiffe steuern regelmäßig skandinavische Häfen an und kommen mit Walsalami im Gepäck zurück nach Kiel.

Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, wie beispielsweise Walsalami, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden. Das Hauptzollamt Kiel überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern wie Norwegen oder Island.

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen -- wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.

Morgen, am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungendes Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.

Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gerrit Zander-Duntze
Telefon: 0431/20083-1107
Mobil: 01515/255 01 03
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

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