HZA-HH: Weihnachten und Black Friday: Wichtige Hinweise des Zolls zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland
Hamburg (ots)
In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.
Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?
-> Bestellungen mit Wert bis 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern) und Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre), sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee. -> Bestellungen mit Wert über 150 Euro: EUSt von 19% bzw. 7% und warenabhängiger Zoll sowie Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee. -> Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson an Privatperson, wenn die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind): bis 45 Euro abgabenfrei. Bitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituose und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).
Was gilt bei Paketen aus dem EU-Inland?
Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.
Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen
Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.
So wurden beim Hauptzollamt Hamburg am 23.10.2025 rund 260 Kartons mit Spielwaren aus China überprüft. Dabei stellten die Zöllner fest, dass es sich um produktunsichere Waren handelte. Auf den Spielzeugen fehlten sowohl die erforderlichen Herstellerangaben als auch eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache.
Unter den Artikeln befanden sich unter anderem ferngesteuerte Fahrzeuge, die an Land, auf dem Wasser oder in der Luft betrieben werden können.
"Gerade die Gebrauchsanweisungen in deutscher Sprache sind von großer Bedeutung", erklärt Keven Blanck. "So enthalten sie wichtige Hinweise. Etwa zu Kleinteilen, die eine Erstickungsgefahr darstellen können. Bei elektronischen Geräten informieren sie außerdem über die richtige Handhabung, um einen sicheren Gebrauch zu gewährleisten."
Da die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt waren, konnte die Überlassung zum freien Verkehr nicht erteilt werden. In ihrem aktuellen Zustand dürfen die Waren nicht auf dem deutschen Markt eingeführt oder vertrieben werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen. Tabakwaren
Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren bzw. deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen werden durch den Zoll beschlagnahmt.
Wie Sie sich informieren können
"Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren", betont Keven Blanck Pressesprecher des Hauptzollamts Hamburg.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot "TinA" zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.
Link: "Chatbot TinA" https://tina-zoll.bundesbots.de/
Link: "Abgabenrechner" https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html
Link: "Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
Link: "FAQs zu Postsendungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hamburg
Keven Blanck
Telefon: 040/80003-1052
E-Mail: presse.hza-hamburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
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