HZA-HH: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit im Hotel- und Gastrogewerbe//Hamburger Zoll stoppt illegale Beschäftigung und Ausweismissbrauch
Hamburg (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am vergangenen Freitag im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
"48 Beschäftige der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg waren am vergangenen Freitag im Hamburger Stadtgebiet unterwegs", resümiert Pressesprecherin Sandra Preising. "Es wurden 45 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in neun Gastronomiebetrieben befragt. Gegen 18 Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts beziehungswiese der unerlaubten Beschäftigungsaufnahme eingeleitet. Zudem besteht gegen einen Drittstaatsangehörigen aus Ghana der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes sowie des Ausweismissbrauchs", führt sie weiter aus. "Aufgrund der Dauer des mutmaßlichen Tatzeitraumes ordnete die Staatsanwaltschaft Hamburg noch am selben Abend die Zuführung in die Untersuchungshaftanstalt an."
Gegen drei Arbeitgeber wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.
An die bereits durchgeführten Prüfungen schließen sich weitere umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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