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Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

HZA-FF: Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt; Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft

Frankfurt (Oder) (ots)

Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

33 Bedienstete des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) kontrollierten und befragten im Rahmen dieser Schwerpunktprüfung über 100 Arbeitnehmer. Erkenntnisse aus 16 Befragungen geben Anlass zu einer vertieften Überprüfung. Dabei besteht in 11 Fällen der Verdacht auf Unterschreitung des Mindestlohns. Weiterhin wurde bei einem Abfallunternehmen im Landkreis Barnim ein Arbeitnehmer festgestellt, der keinen Personalausweis bei sich führte und auch nicht der deutschen Sprache mächtig war. Er gab an, dass er aus Rumänien sei. Die Leiharbeitsfirma legte auf Nachfrage eine entsprechende Kopie seiner Identity-Card vor. Diese passte jedoch nicht zu den Angaben seines ebenfalls vorgelegten Arbeitsvertrages. Dem Arbeitnehmer wurde eingeräumt, seine Unterlagen aus seiner Unterkunft zu holen. Er übergab den Bediensteten einen moldawischen Reisepass und gab dann auch zu, dass er sich illegal in Deutschland aufhalte. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthaltes eingeleitet.

Bundesweit haben die Zöllnerinnen und Zöllner rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Pressesprecherin
Astrid Pinz
Telefon: 0335/563-1180
E-Mail: presse.hza-ff@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt (Oder), übermittelt durch news aktuell

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