Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Dresden mehr verpassen.

Hauptzollamt Dresden

HZA-DD: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls/ Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden im Einsatz

HZA-DD: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls/ Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden im Einsatz
  • Bild-Infos
  • Download

Dresden (ots)

Dresden: Heute prüften rund 120 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.

Dabei wurden 90 Arbeitgeber überprüft und mehr als 400 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Der Zoll prüfte dabei unter anderem Geschäfte des Einzelhandels sowie Autohäuser und Werkstätten in Dresden, im Landkreis Meißen, Ostsachsen sowie dem Leipziger Umland.

In insgesamt 40 Fällen schließen sich nun weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an. Diese dienen dazu, die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abzugleichen, die Einhaltung der Meldepflichten des Arbeitgebers und auch die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften zu prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Hauptzollamt Dresden:

Durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden wurden im vergangenen Jahr rund 1.800 Arbeitgeber (2021: 1.400) geprüft. Knapp 4.000 Strafverfahren und über 740 Bußgeldverfahren konnten im Jahr 2022 abgeschlossen werden.

Neben den Strafverfahren wurden fast 1.000 Bußgeldverfahren (2021: 601) eingeleitet. Hintergrund dafür sind die verstärkten Feststellungen des Zolls im Bereich der Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere nach dem Mindestlohngesetz.

Zudem wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit rund 4.300 neue Strafverfahren eingeleitet. Dabei lag der Schwerpunkt der Ermittlungen auf den Tatbeständen des Betrugs, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des illegalen Aufenthalts. Die Gerichte verhängten Freiheitsstrafen von 34 Jahren. Dazu kamen Geldstrafen und Bußgelder in Höhe von knapp 1,4 Millionen Euro. Durch die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungsverfahren konnte eine Schadenssumme in Höhe von 16 Millionen Euro ermittelt werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-4644-1044
Mobil: 0049 1514 2476351
E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell