Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Dresden mehr verpassen.

Hauptzollamt Dresden

HZA-DD: Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen
Der 3. März 2023 ist der Tag des Artenschutzes

HZA-DD: Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen / Der 3. März 2023 ist der Tag des Artenschutzes
  • Bild-Infos
  • Download

Dresden (ots)

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.

Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, wobei letzteres auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt und mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens ausmacht. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.

So konnten die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Dresden im Jahr 2021 mehr als 200 Aufgriffe vermelden und haben somit rund 2.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse sichergestellt. In den häufigsten Fällen handelte es sich hierbei um Waren aus Schlangen- und Krokodilleder, Korallen, Elfenbein und Substanzen, die aus geschützten Pflanzenarten hergestellt wurden.

Neben dem Einsatz von Röntgentechnik helfen dem Zoll die Nasen von zahlreichen Artenschutzspürhunden, um den Schmuggel zu unterbinden. So konnte unter anderem im vergangenen Jahr am Zollamt Flughafen Leipzig eine Luftfrachtsendung aus dem Senegal nach Laos sichergestellt werden, in der sich über 800 getrocknete Seepferdchen befanden. Darüber hinaus haben Zöllner, ebenfalls am Leipziger Flughafen, 16 Stücke eines Rhinozeroshorns mit einem Gesamtgewicht von 6,5 Kilogramm aus dem Verkehr gezogen. Die Teile des Horns waren aufwendig in einem doppelten Boden einer Sendung von Angola nach Vietnam versteckt.

Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen wissentlich oder unwissentlich dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.

Zusatzinformation:

Heute, am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.

Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Philipp Mitteldorf
Telefon: 0351/4644-1041
E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell