POL-PPMZ: Zivilcourage im Supermarkt
Mainz (ots)
Am Freitag, 10.04.2026, gegen 14:40 Uhr, meldete ein Mitarbeiter eines Supermarktes in der Haifa-Allee in Mainz einen Ladendiebstahl.
Beim Eintreffen der eingesetzten Polizeibeamten stellten diese fest, dass der 21- jährige Ladendieb bereits durch mehrere couragierte Passanten an der Flucht gehindert und zu Boden gebracht worden war.
Im weiteren Verlauf gab der Ladendetektiv an, dass er den Beschuldigten zuvor dabei beobachtet habe, wie dieser drei Flaschen Schnaps zunächst in einen Einkaufswagen und anschließend in einen mitgeführten Rucksack gesteckt habe. Nachdem der Mann im Kassenbereich auf den Diebstahl angesprochen worden sei, habe er die Flucht ergriffen. Daraufhin sei er durch mehrere Passanten zu Boden gebracht und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden.
Die Polizei Mainz lobt ausdrücklich die gezeigte Zivilcourage der beteiligten Personen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ein solches Einschreiten stets mit dem Risiko verbunden ist auch selbst verletzt zu werden. Aus diesem Grund muss sich niemand in besondere Gefahr begeben, um einen Flüchtenden festzuhalten. Es reicht auch schon aus die Ermittlungsarbeit der Polizei durch eine genaue Beobachtung und Hinweise auf das Erscheinungsbild und den Ablauf der Tat zu unterstützen.
Grundsätzlich ist es nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (sogenannte "Jedermannsfestnahme") zulässig, eine Person vorläufig festzuhalten, wenn diese auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und Fluchtgefahr besteht. Die Maßnahme muss jedoch stets verhältnismäßig sein und darf nicht zu einer Gefährdung der eigenen Sicherheit führen.
Gegen den Beschuldigten wird eine Strafanzeige wegen Diebstahls eröffnet.
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