POL-VDMZ: Nach Smartphone-Nutzung Haftbefehl bezahlt
A 61 -Lonsheim/Bornheim (ots)
Weil er während der Fahrt sein Smartphone nutzte, kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim einen 39-Jährigen am 21.10.2025 gegen 17:30 Uhr. Die Beamten hatten den Mann im Rahmen der Streifenfahrt mit seinem PKW auf der A 61 in Höhe der Gemarkung Lonsheim auf der A 61 festgestellt, als er während der Fahrt auf seinem Smartphone herumtippte. Bei der anschließenden Kontrolle an der Anschlussstelle Bornheim stellten die Polizisten bei der weiteren Überprüfung fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl bestand, da noch eine Summe aus einem Strafbefehl offen war. Der 39-Jährige musste zunächst mit zur Dienststelle, wo er die noch offene Forderung von fast 1100 Euro aus dem Haftbefehl leisten konnte. Für die Nutzung des Smartphones musste er zudem zur Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Sicherheitsleistung von 128,50 Euro hinterlegen, weil er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte. Anschließend konnte der 39-Jährige seine Fahrt fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Verkehrsdirektion Mainz
Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim
Telefon: 06701-9190
E-Mail: VD.Mainz@polizei.rlp.de
Website: https://s.rlp.de/lrhUtRZ
Original-Content von: Verkehrsdirektion Mainz, übermittelt durch news aktuell