POL-PDLU: Fahrt ohne Versicherungsschutz beendet
Limburgerhof (ots)
Am Mittwochabend des 06.05.2026 wurde gegen 19:30 Uhr durch eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Schifferstadt in der Waldgasse ein 16-jähriger E-Scooter-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Polizeibeamten stellten am E-Scooter ein Versicherungskennzeichen des Vorjahres fest. Der Jugendliche gab an, zu wissen, dass er ein neues Kennzeichen benötige. Der E-Scooter wurde präventiv sichergestellt. Gegen den Fahrer sowie gegen den Halter wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit E-Scootern:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit
dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr
üben.
- Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren.
- Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. Diese muss zum 01.03. eines jeden Jahres erneuert
werden.
- E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von
Personen ist daher verboten.
- E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten
müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen
sind tabu!
- Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines
Smartphones verboten.
- Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei
Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Schifferstadt
Telefon: 06235 / 495-4209 (oder -0)
E-Mail: pischifferstadt@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen
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