Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
ZOLL-F: Auslieferung eines Beschuldigten wegen international organisierter Rauschgiftkriminalität in Deutschland und in den Niederlanden
Frankfurt am Main (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main vom 21.08.2026
In einem seit Februar 2025 geführten Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main wurde am 20.08.2026 auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein dringend Tatverdächtiger niederländischer Staatsangehöriger aus den Niederlanden nach Deutschland ausgeliefert.
Bereits am 09. Juni 2026 hatte die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main sowie das Gemeinsame Finanzermittlungszentrum von Justiz, Polizei und Finanzbehörden Wohn- und Geschäftsräume in Deutschland und in den Niederlanden durchsucht. Hierbei nahmen die Ermittlerinnen und Ermittler drei Tatverdächtige aufgrund von nationalen und europäischen Haftbefehlen in Herborn, Amersfoort (Niederlande) und Assen (Niederlande) fest (s. PM vom 09.06.2026 https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2026/z58_kokain_zfaffm.html). Die Beschuldigten sollen zwischen Juni 2024 und Januar 2026 Teil einer international agierenden kriminellen Organisation gewesen sein, die für die Einfuhr von Kokain im Tonnenbereich aus Südamerika (u. a. Brasilien und Kolumbien) mittels Luftfracht oder Containerschiffsfahrt nach Deutschland verantwortlich gewesen sein soll. Zur Organisation und Abwicklung des illegalen Kokainschmuggels sollen Mitglieder der Organisation bereits bestehende Firmen mit Sitz in Deutschland faktisch übernommen, diese dann als Scheinfirmen genutzt und zu diesem Zweck Strohpersonen als Geschäftsführer eingesetzt haben, um dadurch die Kokainlieferungen aus Südamerika zu koordinieren und den illegalen Kokainschmuggel als vermeintlichen Import legaler Waren zu verschleiern. Der nunmehr nach Deutschland ausgelieferte Beschuldigte, ein mittlerweile 60-jähriger niederländischer Staatsangehöriger, soll in drei Fällen als Mitglied einer Bande vorsätzlich Beihilfehandlungen zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erbracht haben. In Kenntnis der illegalen Kokainlieferungen soll er als Gesellschafter und Geschäftsführer von eingesetzten Scheinfirmen fungiert haben. Der in den Niederlanden festgenommene Beschuldigte wurde am 20.08.2026 nach Deutschland ausgeliefert und noch am gleichen Tag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der ihm den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und die Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main bedanken sich bei den niederländischen Behörden für die hervorragende Zusammenarbeit.
Informationen zur Eingreifreserve:
Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, vier Oberstaatsanwälten und sieben Staatsanwälten. Sie ist eine der drei operativen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.
Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
- Sonstige schwere Wirtschaftskriminalität
- Organisierte Kriminalität
- Ermittlungsintensive Kapitaldelikte
- Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich
der Allgemeinkriminalität
- Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen
Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen
- jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und
VermögensabschöpfungRückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 069/50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
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