Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Zollfahndungsamt Frankfurt am Main mehr verpassen.

Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

ZOLL-F: Zollfahndung Frankfurt ermittelt - Freiheitsstrafe für Drogendealer

ZOLL-F: Zollfahndung Frankfurt ermittelt - Freiheitsstrafe für Drogendealer
  • Bild-Infos
  • Download

Frankenthal/ Frankfurt am Main / Kaiserslautern / Ludwigshafen (ots)

Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilte das Landgericht Frankenthal am 19.10.2022 einen 46-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen wegen der unerlaubten Einfuhr nicht geringer Mengen Betäubungsmittel sowie des illegalen gewinnbringenden Handeltreibens damit.

Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main deckten auf, dass der Mann zwischen Januar 2017 und Oktober 2019 insgesamt rund sechs Kilogramm der künstlich hergestellten Droge 3-MMC (3-Methylmethcathinon) aus den Niederlanden sowie Spanien beschaffte und im süddeutschen Raum veräußerte.

Zuvor hatte eine von spanischen Zollbehörden entdeckte Postsendung mit 242 Gramm des seltenen Rauschgifts zur Identifizierung des nun Verurteilten in Deutschland geführt.

"Dieses Verfahren ist nach bisherigem Kenntnisstand wohl eines der umfangreichsten Verfahren in Bezug auf die synthetische Designerdroge 3-MMC in der Bundesrepublik Deutschland", so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.

Die Freiheitsstrafe wurden durch das Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zusatzinformationen:

3-MMC gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Es wird hauptsächlich als Mephedron-Ersatz vermarktet und über Onlineshops vertrieben. Üblicherweise wird 3-MMC als kristallines Pulver verkauft und nasal oder oral konsumiert. Gehandelt wird es zum Preis von etwa 15 bis 20 Euro je Gramm. Von der Wirkung her ist 3-MMC mit Mephedron vergleichbar: euphorisierend, empathogen und stimulierend. Konsumentenberichten zufolge kann sich die Körpertemperatur unangenehm verändern, von Kälteempfinden bis hin zu hoher Körpertemperatur. Weitere Nebenwirkungen sind: Herzrasen, Zähneknirschen, erhöhte Kieferspannung, Augenzittern, Muskelzucken, Schwindel und Schlaflosigkeit.

Bei nasalem Konsum kann es zu Nasenbluten, Anschwellen der Nasenschleimhaut und Brennen in Nase und Rachen kommen. Das Kurzzeitgedächtnis kann beeinträchtigt werden. Psychische Nachwirkungen wie Trunkenheitsgefühl, Müdigkeit etc. können vor allem bei hoher Dosierung noch mehrere Tage nach dem Konsum auftreten. Wie bei anderen ähnlichen Cathinonen auch ist das Craving (die Gier nach der Substanz, "Nachlegedrang") sehr stark ausgeprägt und es gibt eine recht hohe Suchtgefahr, die deutlich höher als bei anderen Empathogenen wie MDMA (Ecstasy) oder Methylon ausgeprägt ist.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 0151-65713768
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell