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ZOLL-F: Zollfahndung spürt Drogenlabor und mehr als 23 Kilogramm Rauschgift im Raum Münster/Osnabrück auf

ZOLL-F: Zollfahndung spürt Drogenlabor und mehr als 23 Kilogramm Rauschgift im Raum Münster/Osnabrück auf
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Frankfurt am Main / Nordhorn / Münster / Osnabrück (ots)

Mindestens 5,3 Kilogramm Amfetamin und 4,8 Kilogramm MDMA fanden Fahnder des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main bei der Durchsuchung eines Einfamilienhauses im Raum Osnabrück. Mit Unterstützung des Zollfahndungsamtes Essen - Dienstsitz Nordhorn - nahmen die Ermittler insgesamt drei Personen vorläufig fest und stellten weiteres Rauschgift sicher, darunter etwa 5,9 Kilogramm Ecstasytabletten, ca. 3,1 Kilogramm Amfetaminpaste, rund 3,5 Liter Amfetaminöl, Opiate, LSD-Trips und Crack.

Im Zuge von Ermittlungen in einem ähnlich gelagerten Fall im Bezirk des Landgerichts Koblenz hatten die Frankfurter Fahnder die Fährte des 31jährigen Paketempfängers im nördlichen Münsterland aufgenommen. Durch operative Maßnahmen, angeregt bei der sachleitenden Staatsanwaltschaft Münster, wurden die Ermittler zunächst bei einer Paketsendung fündig, die an den Beschuldigten adressiert war. Diese enthielt knapp 4,7 Kilogramm Ecstasytabletten und ca. 500 Milliliter Amfetaminöl. Mit Unterstützung der Zollfahnder aus Nordhorn schlugen sie am 08.03.2021 im Münsterland zu und durchsuchten die Empfängeranschrift des Beschuldigten. Der Hinweis auf einen Mittäter führte von dort zu einem weiteren Objekt. An dieser Anschrift zeigte sich das Ausmaß der illegalen Drogenproduktionsstätte. In dem Labor schlummerten neben einer elektrischen Tablettenpresse Verkaufsutensilien sowie Chemikalien und weiteres fertig produziertes Rauschgift. Aus den Chemikalien selbst hätten erfahrungsgemäß noch weitere 15 Kilogramm Betäubungsmittel hergestellt werden können. Die Zollfahnder bauten die professionelle Anlage mit diversen Gerätschaften mithilfe der herbeigerufenen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks ab. Weitere zwei Durchsuchungsmaßnahmen erfolgten aufgrund erneuter Verdachtsmomente zum Auffinden möglicher Beweismittel. In den vier Durchsuchungsobjekten konnten außerdem mehrere verbotene Waffen, darunter Schreckschusswaffen, eine Armbrust, ein Messer und ein Schlagstock sichergestellt werden. Diese befanden sich zum Teil griffbereit in der Nähe der Betäubungsmittel.

Neben dem Rauschgift und den Waffen entdeckten die Zollfahnder etwa 32.000 Euro Bargeld und mehrere wertvolle Münzen. Der geschätzte Gesamtwert des verkaufsfertigen Rauschgifts beläuft sich auf mehrere hunderttausend Euro.

"Die Ermittlungen zeigen, dass sich der strafprozessuale Aufwand zur Bekämpfung der Betäubungskriminalität für einen derartigen Erfolg immer wieder lohnt. Denn aus einer kleinen Sicherstellung - egal in welchem Deliktsbereich - kann auch schnell mal ein dicker Fisch werden", so die Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.

Bei der am folgenden Tag (09.03.2021) anberaumten Haftvorführung der drei Beschuldigten ordnete das Amtsgericht Münster auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster Untersuchungshaft wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen an.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.
Pressestelle
Ulrike Nehling
Telefon: 0172 / 2579416
E-Mail: Presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de

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