ZOLL-E: Staatsanwaltschaft Würzburg und Zollfahndung Essen - sechs Jahre Haft für Embargoverstoß mit Luxusautos
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Aschaffenburg / Würzburg / Essen (ots)
Seit Mai 2024 ermittelten die Essener Zollfahnder gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den Autohändler aus dem Kreis Miltenberg wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen die Russland-Embargoverordnung. 111 Fahrzeuge im Gesamtwert von fast 20 Millionen Euro hatten ihren Weg vom bayerischen Untermain nach Russland gefunden. Jetzt fiel vor dem Landgericht Würzburg das Urteil:
Am 02.03.2026 verurteile die 5. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer die beiden deutschen Staatsangehörigen Andreas M. und seine ehemalige Prokuristin Inna W. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren bzw. zwei Jahren. Die letztgenannte Strafe für die Prokuristin wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Am 17.09.2024 wurden die zunächst verdeckt geführten Ermittlungen in die offene Phase überführt und die Wohn- sowie die Geschäftsanschrift des Autohändlers durchsucht. Nach Auswertung der sichergestellten Beweismittel erhärtete sich der Tatverdacht, sodass das Amtsgericht Würzburg Haftbefehl gegen M. erließ. Dieser wurde am 07.11.2024 vollstreckt. M. befand sich seither in Untersuchungshaft in der JVA Würzburg. Im Verlauf der Ermittlungen ergaben sich zudem Hinweise auf die Mittäterschaft der Mitangeklagten Inna W., sodass das Ermittlungsverfahren auch auf sie ausgeweitet wurde. M.s Autohandel war spezialisiert auf gepanzerte Fahrzeuge und vor allem auf Fahrzeuge eines namhaften, deutschen Herstellers. Da M. selbst keine Neuwagen von diesem Hersteller beziehen durfte, baute sich M. ein weitverzweigtes Beschaffungsnetzwerk, u. a. unter Einbindung von Strohfirmen, auf. Nach Einführung der Sanktionen für Luxus-Pkw entwickelte sich M., der zuvor hauptsächlich nach Kasachstan verkauft hatte, zu einem Großlieferanten von zwei der größten Luxusautohändler Russlands. Hierzu zählte auch die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen russischen Vertriebsgesellschaft des in Rede stehenden Herstellers. Zu diesem Zweck unterhielt er ab Juli 2022 enge Kontakte zu Mitarbeitern dieser Unternehmen in Moskau. M. agierte dabei konspirativ und versuchte die Ermittlungen gegen sich durch Verdunkelungshandlungen und Beweismittelvernichtungen aktiv zu behindern.
Dank der außergewöhnlich umfangreichen und gründlichen Beweismittelauswertung der Essener Zollfahnder gelang es, dem Angeklagten M. seine Taten nachzuweisen, ehe er seine weitergehenden Pläne umsetzen und weitere 400 Neuwagen, im Gesamtwert von fast 40 Millionen Euro nach Russland liefern konnte.
Zuletzt hatte sich M.s Firma nahezu vollständig auf Verstöße gegen das Russland-Embargo spezialisiert. Ein legaler Geschäftsbetrieb fand nur noch in vergleichsweise geringem Umfang statt. Die Ermittlungen ergaben zudem, dass zahlreiche der von M. verkauften Fahrzeuge bei russischen Behörden, wie dem FSO (Föderaler Dienst für Bewachung, der u.a. den Schutz des russischen Präsidenten verantwortet), in der russischen Präsidialverwaltung und beim FSB (russischer Inlandsgeheimdienst) sowie von staatlichen Unternehmen wie ROSNEFT genutzt werden. Bis zuletzt wehrte sich M. gegen die Vorwürfe, ehe er vor Gericht unter dem Druck der Beweislast und dem angekündigten Geständnis der Mitangeklagten W. vollumfänglich im Sinne der Anklage gestand, obwohl er zuvor in der Regionalpresse die Vorwürfe gegen sich öffentlich bestritten hatte. Mit dem Urteil erging auch die Einziehungsentscheidung über Vermögen in Höhe von rund 20 Millionen Euro in das Firmen- und Privatvermögen. Bereits während der Ermittlungen war es gelungen, über einen Vermögensarrest Vermögenswerte in Höhe von rund sieben Millionen Euro für das Verfahren zu sichern. Dazu zählen u. a. diverse Luxusfahrzeuge, geschäftliches und privates Bankguthaben, aber auch die Villa, die M. mit seiner Familie bewohnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinweis:
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelten die Angeklagten als unschuldig
Siehe auch:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2024/y87_luxusautos_zfae.html https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116257/5906494
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Heike Sennewald
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Staatsanwaltschaft Würzburg
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StA Michael Weiskopf
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