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Feuerwehr Bergisch Gladbach

FW-GL: Sicherheitstipps der Feuerwehr Bergisch Gladbach zum Jahreswechsel

FW-GL: Sicherheitstipps der Feuerwehr Bergisch Gladbach zum Jahreswechsel
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Bergisch Gladbach (ots)

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle: Der Feuerwehr Bergisch Gladbach steht zu Silvester eine arbeitsreiche Nacht bevor. "Helfen Sie mit: Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet den Rettungsdienst.", appelliert Branddirektor Jörg Köhler, Leiter der Feuerwehr Bergisch Gladbach.

Neben den regulär besetzten Feuer- und Rettungswachen im Stadtgebiet befinden sich in der Zeit von 18:00 Uhr bis mindestens 2:00 Uhr weitere ehrenamtliche Einheiten der Feuerwehr Bergisch Gladbach in Bereitschaft. Neben einer Wachbesetzung der Feuerwehrhäuser in der Stadtmitte, in Refrath und in Herkenrath befindet sich ein weiterer Einsatzführungsdienst (B-Dienst) in Einsatzbereitschaft. Im Rettungsdienst wird als Sonderbedarf ein weiterer Rettungswagen (RTW) eingesetzt und das zweite Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) der Feuer- und Rettungswache 1 bleibt 24 Stunden im Dienst.

Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.

Die Feuerwehr Bergisch Gladbach gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

   1. Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
      Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   2. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. 
      Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in 
      geschlossenen Räumen verboten.
   3. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist.
      Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
      Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses 
      Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie
      örtliche Regelungen!
   4. Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
      Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen
      nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. 
      Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) 
      niemals noch einmal.
   5. Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
      erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
      schwersten Verletzungen kommen!
   6. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine 
      Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am 
      Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
   7. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
      Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere 
      brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie 
      Fenster und Türen geschlossen.
   8. Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. 
      Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Die Feuerwehr Bergisch Gladbach wünscht den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bergisch Gladbach einen geruhsamen und unfallfreien Jahreswechsel.

Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Bergisch Gladbach
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Elmar Schneiders
Pressesprecher

Telefon: 02202 / 238 - 538
E-Mail: presse-feuerwehr@stadt-gl.de
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