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Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart

BPOLI-Flugh. STR: Ereignisreiches Wochenende am Flughafen Stuttgart zum Start der Sommerferien in Baden-Württemberg - Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoß gegen die Corona Verordnung

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)

Am Wochenende 29.07.2022 bis 31.07.2022 erstattete die Bundespolizei insgesamt sieben Strafanzeigen wegen unerlaubten Aufenthalt und unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. In einem Fall wurde ein 28-Jähriger südafrikanischer Staatsangehöriger bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul beanzeigt. Er hatte sich mit einem deutschen Schengenvisum für einen Kurzaufenthalt zu Besuchszwecken 12 Tage zu lang in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten.

In einem anderen Fall wurde einem 68-jährigen türkischen Staatsangehörigen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verwehrt. Bei der Einreisebefragung wurde durch die Beamten der Bundespolizei festgestellt, dass sich der angegebene Zweck bei der Beantragung des Visums geändert und somit das Visum für die Einreise nach Deutschland die Gültigkeit verloren hatte. Der 68-Jährige Passagier wurde am gleichen Tag mit einem Flug in die Türkei zurückgewiesen.

Die Bundespolizei konnte am Wochenende bei 11 Personen zur Sicherung des Strafverfahrens die ladungsfähige Anschrift erheben. Die Personen waren von den jeweiligen ausschreibenden Behörden zur Aufenthaltsermittlung in einem Strafverfahren ausgeschrieben. Unter anderem waren die Personen als Beschuldigter oder Zeuge wegen Sexueller Nötigung/ Vergewaltigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Zu einer Strafvollstreckung kam es am Freitagabend (29.07.2022) bei der Einreisekontrolle aus Tivat, Montenegro bei einem deutschen Staatsangehörigen. Der 29-jährige wurde mit einem Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung gesucht. Der Reisende wurde von den Beamten festgenommen und der Vollstreckungshaftbefehl in den Räumlichkeiten der Bundespolizei eröffnet. Nachdem der Verurteilte die Geldstrafe in Höhe von rund 850 Euro bezahlte, konnte dieser auf freien Fuß belassen werden.

Zu einem kuriosen Vorfall kam es am Sonntagmorgen (31.07.2022), als ein Mitarbeiter des Flughafen Stuttgarts ein Loch in der Größe von 30-40 cm am Flughafenzaun feststellte und daraufhin die Bundespolizei verständigt hatte. Ein unberechtigtes Betreten des Sicherheitsbereiches konnte nicht ausgeschlossen werden. Im betroffenen Bereich konnte jedoch keine unberechtigte Person festgestellt werden. Der Flughafenzaun wurde im Anschluss durch Mitarbeiter der Flughafen Stuttgart GmbH repariert. Es wird vermutet, dass als Ursache eine Landmaschine beim Arbeiten auf dem Feld versehentlich das Loch in den Flughafenzaun gerissen haben könnte. Die Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Dennis Sommerfeld
Telefon: 0711 78781 - 1020
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, übermittelt durch news aktuell

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