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Bundespolizeiinspektion Konstanz

BPOLI-KN: Meldungen der Bundespolizeiinspektion Konstanz (01./ 02.12.2018)

Konstanz/ Singen (ots)

Nachstehend Vorkommnisse vom vergangenen Wochenende (01./ 02.12.2018):

Festnahme im Reisebus

Im Rahmen der Binnengrenzfahndung überprüften gestern Abend (02.12.2018) Beamte der Bundespolizei in Konstanz einen 34-jährigen Reisenden in einem Fernreisebus aus Italien. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den tunesischen Staatsangehörigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorlag.

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Mann im Jahr 2016 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.050.- EUR verurteilt (Urteil rechtskräftig seit Mai 2016). Der Verurteilte hatte die Geldstrafe bisher aber nicht bezahlt bzw. war unbekannten Aufenthalts. Daher erließ die Staatsanwaltschaft schließlich den Vollstreckungshaftbefehl.

Auch gestern zahlte der Polizeipflichtige die geforderte Geldstrafe nicht und wurde daher zum Zwecke der Verbüßung einer 137-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Bei der Identitätsfeststellung im Reisebus war durch die Bundespolizei zudem festgestellt worden, dass die Person keinen erforderlichen Aufenthaltstitel nachweisen konnte. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Anschluss an die Haft werden derzeit geprüft.

Unerlaubte Einreisen entgegen Wiedereinreisesperre

Ebenfalls im Rahmen der Binnengrenzfahndung überprüfte gestern Nachmittag (02.12.2018) ein deutsch-schweizerisches Fahndungsteam der Gemeinsamen Operativen Dienstgruppe (GOD) Bodensee, bestehend aus Bundespolizei und Schweizer Grenzwachtkorps, im Konstanzer Stadtgebiet zwei algerische Staatsangehörige.

Im Rahmen der Identitätsfeststellung stellten die Fahnder fest, dass die 20- und 34-Jährigen keinen gültigen Pass sowie keine Schengen wirksamen Aufenthaltstitel vorlegen konnten. Beide Männer sind als Asylsuchende bereits in der Schweiz registriert. Gegen sie bestand zudem seit Oktober 2018 eine Wiedereinreisesperre für Deutschland nach damals bereits erfolgter Zurückschiebung in die Schweiz.

Die Polizeipflichtigen, die bereits wegen Diebstahlsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten sind, wurden am Abend in die Schweiz zurückgeschoben.

Festnahme im Bahnhof Singen

Am Samstag (01.12.2018) fahndeten Beamte der Bundespolizei im Singener Bahnhof und überprüften dabei auch einen 77-jährigen Reisenden. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den deutschen Staatsangehörigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vorlag.

Das Amtsgericht Überlingen hatte den Mann in diesem Jahr wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000.- EUR verurteilt (Urteil rechtskräftig seit September 2018). Der Verurteilte hatte die Geldstrafe bisher aber nicht bezahlt bzw. war unbekannten Aufenthalts. Daher erließ die Staatsanwaltschaft schließlich den Vollstreckungshaftbefehl.

Mit Wertersatzeinziehung und Kosten waren nun insgesamt 4.500.- EUR zu zahlen. Aber auch am Samstag beglich der Polizeipflichtige diesen Betrag nicht und wurde daher zum Zwecke der Verbüßung einer 100-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Werle

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78467 Konstanz
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