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Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Freiburg i. Br.: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg
Tötungsdelikt vom 17.07.2019 im Gewerbegebiet Freiburg-Haid - Stand der Ermittlungen

Freiburg (ots)

Am 22. November 2019 fand eine gemeinsame Pressekonferenz der 
Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg statt,
um den Stand der Ermittlungen zu einem Tötungsdelikt vom 17. Juli 
2019 im Gewerbegebiet Freiburg-Haid bekanntzugeben.

Nach der Tötung eines 24-Jährigen in der Nacht vom 17. auf den 18. 
Juli 2019 wurde bei der Kriminalpolizei Freiburg die Sonderkommission
"Haid" eingerichtet, die bereits am 18. Juli 2019 die Arbeit aufnahm.

Wenige Tage später erbrachten die ersten Ermittlungen bereits 
Hinweise auf die Beteiligung eines 39-jährigen Rechtsanwalts am 
Tötungsdelikt. Es lagen auch Informationen darüber vor, dass der 
Rechtsanwalt Bargeld (nach bisherigem Ermittlungsstand in Höhe von 
mindestens 150.000 Euro) aus Rauschgiftgeschäften des Opfers in der 
Kanzlei aufbewahrt haben soll. Aus diesen Erkenntnissen ergab sich 
der Verdacht des Tatbestands der Geldwäsche.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen, die auch verdeckt geführt 
wurden, ergab sich der Verdacht der Geldwäsche und von Verstößen 
gegen das Waffengesetz.

Am 6. August 2019 durchsuchte die Polizei sowohl die Kanzlei als auch
private Wohnobjekte des Rechtsanwalts. Nach intensiver Suche und mit 
Unterstützung eines Bargeldspürhundes fanden die Ermittler einen 
versteckten, fast sechsstelligen Bargeldbetrag, der aus 
Rauschgiftgeschäften des Tatopfers stammen dürfte. Weitere stark 
belastende Hinweise ergaben sich nach Auswertung eines Computers.

In der Folge beantragte die Staatsanwaltschaft Freiburg beim 
Amtsgericht Freiburg einen Untersuchungshaftbefehl gegen den dringend
tatverdächtigen Rechtsanwalt. Am 7. August 2019 wurde er in eine 
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Weitere Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht gegen einen 
33-jährigen Mann, der als Koch in Freiburg beschäftigt war. Bei 
diesem Verdächtigen, der nach bisherigen Erkenntnissen Bezüge zum 
Rotlichtmilieu hatte, führten die Ermittler mit Unterstützung des 
Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg am 16. August 2019 eine 
Durchsuchung der Wohnräume durch. Am Folgetag erging auch gegen den 
33-jährigen dringend Tatverdächtigen ein Untersuchungshaftbefehl.

Bei weiteren Vernehmungen gestand der 33-Jährige ein, von dem 
tatverdächtigen Rechtsanwalt den Auftrag zur Tötung des Tatopfers 
angenommen und dafür eine größere Geldsumme erhalten zu haben. Er 
räumte auch ein, dass er die tödlichen Schüsse auf den 24-Jährigen 
abgegeben habe. Diese Angaben, die auf Video aufgezeichnet wurden, 
machte der 33-jährige in Anwesenheit seines Rechtsanwalts und des 
ermittelnden Staatsanwalts.

Nach bisherigem Ermittlungsstand hatte der Schütze nach eigenen 
Angaben 50.000 Euro vom Rechtsanwalt erhalten. Den überwiegenden Teil
dieses Betrags konnten die Ermittler beschlagnahmen.

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen gehen Polizei und 
Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 39-jährige Rechtsanwalt das 
Opfer unter dem Vorwand eines Waffengeschäfts ins Gewerbegebiet Haid 
gelockt hatte, um den 24-Jährigen dort töten zu lassen. Es liegen 
auch Erkenntnisse darüber vor, dass beide Tatverdächtigen den 
späteren Tatort wenige Stunden vor der Tat gemeinsam an einem PC in 
der Rechtsanwaltskanzlei betrachtet hatten.

In der Tatnacht war das Opfer vereinbarungsgemäß am Treffpunkt 
erschienen und wurde dort unmittelbar durch zwei Kopfschüsse getötet.
Der Schütze konnte zunächst unerkannt vom Tatort flüchten.

Die Ermittler der SOKO Haid veranlassten die Absuche mehrerer 
Gewässer nach der Tatwaffe. Dafür wurden Polizeitaucher des 
Polizeipräsidiums Einsatz eingesetzt. Es wurden mehrere Waffen und 
Munition aufgefunden, die zuvor von dem Rechtsanwalt in verschiedenen
Gewässern entsorgt worden waren. Die Taucher fanden auch das 
mutmaßliche Magazin der Tatwaffe.

Die Soko Haid wurde Ende September aufgelöst. Der Abschlussbericht 
über die sehr umfangreichen Ermittlungen wird in nächster Zeit an die
Staatsanwaltschaft Freiburg vorgelegt.

In der vergangenen Woche ergaben sich Anhaltspunkte, dass der 
inhaftierte Rechtsanwalt auf den Mitbeschuldigten einwirken wollte. 
Vor diesem Hintergrund wurde am vergangenen Freitag auf Grundlage 
eines richterlichen Beschlusses die Zelle des 39-Jährigen durchsucht.
Zudem sollte er am darauffolgenden Montag in die JVA Stammheim 
verlegt werden.

Am Morgen des 18. November 2019 wurde er tot in seiner Zelle 
aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft Offenburg und die Kriminalpolizei
Offenburg haben die Ermittlungen zu den Umständen des Todes 
aufgenommen. Die Ermittlungsbehörden gehen von einem Suizid aus. Der 
Verstorbene war zum Zeitpunkt seines Todes allein in der Zelle. Es 
liegen Abschiedsbriefe vor. Das vorläufige Obduktionsergebnis hat den
Verdacht eines Suizides bestätigt.

Am Abend des 18. November 2019 kam es noch zu einem weiteren Vorfall,
der im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren betrachtet werden 
muss. Eine Bekannte des 33-jährigen Tatverdächtigen wurde Opfer eines
massiven körperlichen Angriffs, der sich in Freiburg-Herdern ereignet
hat. Ermittlungen zu diesem Vorfall laufen; Maßnahmen zum Schutz der 
26-jährigen Geschädigten wurden eingeleitet.

jc

Medienrückfragen bitte an:

Jerry Clark
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761 / 882-1013
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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