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Polizeipräsidium Aalen

POL-AA: Rems-Murr-Kreis: Unfälle, Gaststättenkontrollen

Rems-Murr-Kreis (ots)

Rudersberg: Auffahrunfall

Ein 20-jähriger VW-Fahrer befuhr am Mittwoch gegen 7 Uhr die Straße Obere Au. Vor der Einmündung Heilbronner Straße fuhr er infolge Unachtsamkeit auf den Skoda Octavia eines 44-jährigen Autofahrers auf, der dort verkehrsbedingt angehalten hatte. Der 44-Jährige wurde beim Unfall leicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 4000 Euro.

Fellbach: Zeugen nach Unfallflucht gesucht

Am Mittwoch, im Zeitraum zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker in der Steinbeisstraße einen geparkten Daimler. Am geparkten Auto wurde die komplette linke Seite durch den Unfall beschädigt, der Sachschaden liegt bei rund 3000 Euro. Aufgrund der Spurenlage wird davon ausgegangen, dass es sich beim Verursacher um ein größeres dunkles Kraftfahrzeug handelt. Zeugen, die Hinweise auf den Unfallverursacher geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Fellbach unter der Telefonnummer 0711 57720 in Verbindung zu setzen.

Fellbach: Spielhallen- und Gaststättenkontrollen

Am Freitag, den 22.03.19 wurden 40 Spielhallen und Gaststätten in Fellbach und Kernen kontrolliert. An der Kontrolle waren Mitarbeiter der Polizei Fellbach, des Hauptzollamts Stuttgart, des Ordnungsamts der Stadt Fellbach sowie Fachkräfte der Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis beteiligt. Durch die eingesetzten Kräfte wurde behördenübergreifend die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Gaststätten und Spielhallen überprüft. Bei der Großkontrolle wurden zwei Straftaten (Beleidung zum Nachteil eines Polizeibeamten, Arbeitnehmer nicht angemeldet) und 115 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Bei der letzten im Jahr 2017 durchgeführten Kontrolle waren es noch 126 Verstöße. Zwei Betriebe mussten am Kontrolltag vorrübergehend geschlossen werden. Zum einen wegen Verstößen im Bereich der Lebensmittelhygiene und zum anderen wegen Unzuverlässigkeit des Gastwirts. Dieser durfte am Folgetag seine Gaststätte wieder öffnen. Nachdem der von gravierenden Hygieneverstößen betroffene Betrieb am 25.03.2019 erneut überprüft wurde, waren die Mängel soweit behoben, dass der Betrieb am Montagabend wieder öffnen konnte. Zudem wurden zahlreiche Verstöße in den Bereichen Brandschutz und Jugendschutz festgestellt. Diesbezüglich waren vielfach die Aushänge nur unzureichend vorhanden oder Mängel hinsichtlich der korrekten Ausschilderung von Fluchtwegen oder Notausgängen festzustellen oder auch Feuerlöscher abgelaufen. Viele Betriebe, die bereits im Jahr 2017 auffällig waren, sind aktuell erneut mit Verstößen hervorgetreten. Erwähnenswert ist diesbezüglich, dass bei der aktuell durchgeführten Kontrolle erstmalig einzelne Betriebe drei Wochen zuvor durch die Polizei auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Vorschriften und der Ankündigung möglicher Kontrollen hingewiesen wurden. Positiv hervorzuheben ist, dass in den kontrollierten Betrieben, in denen der Zutritt ab 18 Jahren erlaubt ist, keine Jugendlichen angetroffen wurden. Ebenso stellten Verstöße bezüglich illegaler Beschäftigung und Verstöße im Zusammenhang mit Glücksspielautomaten die Ausnahme dar. Das aktuelle Ergebnis zeigt dennoch, dass derartige Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben notwendig bleiben.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen
Pressestelle
Telefon: 07361/580-106
E-Mail: aalen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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