Polizeipräsidium Neubrandenburg
POL-NB: Fasten ist gut für den Führerschein: Neuer Schwerpunkt der themenorientierten Verkehrskontrollen im Monat März
Neubrandenburg/Rostock (ots)
Mit dem Beginn der Fastenzeit vor knapp zwei Wochen, verzichten viele Menschen auch auf den Genuss von Alkohol. Dies kann nicht nur positiv für die Gesundheit, sondern auch für die Verkehrssicherheit sein. Dennoch zählt das Fahren unter Alkoholeinfluss nach wie vor zu den häufigsten Unfallursachen.
Im Jahr 2024 ereigneten sich mehr als 700 Unfälle in Mecklenburg-Vorpommern allein aufgrund des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Für 2025, das belegen vorläufige Zahlen, wird sich dies auf einem ähnlichen Niveau bewegen. Im Bereich der Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Drogen waren es im Jahr 2024 für das ganze Land mehr als 100.
Auch die Anzahl der festgestellten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ohne Verkehrsunfall - sprich Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und/oder Medikamenten angehalten wurden, ist jährlich im ganzen Land auf einem hohen Niveau. Dazu zählen jedoch nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer. Auch auf dem Fahrrad oder auf E-Scootern stellen die Polizistinnen und Polizisten immer wieder alkoholisierte oder anderweitig berauschte Verkehrsteilnehmer fest.
Grund genug also, für die Beamtinnen und Beamten der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern, im kommenden Monat bei den themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne Fahren.Ankommen.LEBEN!, den Fokus auf Alkohol- Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer zu legen. Denn jeder Unfall ist einer zu viel auf dem Weg zur Vision Zero, also keine Verkehrstoten auf den Straßen.
In den acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock werden daher den gesamten Monat März verstärkt stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt. Die Auftaktkontrolle findet am 03. März 2026 im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund statt.
Bei Fahrradfahrern liegt die geltende Promillegrenze übrigens bei 1,6 - damit ist man absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Aber Achtung! Strafbar ist das Ganze bereits ab einem Wert von 0,3 Promille, sobald Ausfallerscheinungen, also beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, dazukommen.
Bei E-Scootern sind die Grenzen ebenfalls klar geregelt. Wie bei Autofahrern gilt: Wer mit einem Wert von 0,5 Promille unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Fahranfänger unterliegen in der Probezeit sogar einem strikten Alkoholverbot. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man sowohl auf dem E-Scooter, als auch mit dem Auto, als absolut fahruntüchtig und begeht somit immer eine Straftat.
Beim Cannabis-Konsum gilt für Fahranfänger: Wer keine 21 Jahre alt ist, oder sich in der Probezeit befindet, für den herrscht ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Für alle anderen gilt ein gesetzlicher Grenzwert THC von 3,5ng/ml im Blutserum. Darüber hinaus ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol grundsätzlich verboten.
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