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Polizeiinspektion Leer/Emden

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 24.03.2023

PI Leer/Emden (ots)

++Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr++Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Betäubungsmitteleinfluss++Mehrere Verkehrsunfälle auf den Autobahnen++Verstoß gegen das Waffengesetz++

Westoverledingen/Flachsmeer- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Ein Sachverhalt, welcher zuerst als Verkehrsunfall gemeldet wurde, wandelte sich im Rahmen polizeilicher Ermittlungen zu einer vorsätzlich begangenen Verkehrsstraftat. Die Situation, die sich bereits am 16.03.2023 zugetragen hatte, nahm ihren Lauf, als ein hilfsbereiter Fahrzeugführer aus Heede um kurz nach 20:00 Uhr an einer Tankstelle in Papenburg einen Anhalter mitnahm und diesem zusagte, ihn bis nach Leer zu befördern. Die Fahrt führte über die Papenburger Straße in Westoverledingen und wurde gegen 20:20 Uhr an der Pastor-Kersten-Straße auf dem Parkplatz eines dortigen Geldinstitutes für eine Erledigung unterbrochen. Als der 40-jährige Heeder aus seinem Pkw BMW aussteigen wollte, prallte ein blauer Pkw in die Fahrerseite des BMW. Aus dem blauen Pkw der Marke Fiat stiegen zwei männliche unbekannte Personen aus, die offensichtlich den Anhalter im Fahrzeug des 40-jährigen Mannes suchten. Die unbekannten Täter beschädigten ebenfalls die Beifahrertür des Pkw und suchten gezielt die direkte Konfrontation mit dem Beifahrer. Aus diese Situation flüchtete der angegriffene unbekannte Mitfahrer und entfernte sich zu Fuß. Auch die Tatverdächtigen entfernten sich mit ihrem Pkw und ließen den Heeder mitsamt dem erheblich beschädigten Fahrzeug zurück. Zeugen, die sich an eine solche Situation erinnern und sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, die Polizei in Leer zu kontaktieren.

Leer - Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Betäubungsmitteleinfluss

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde am 23.03.2023 gegen 12:48 Uhr auf dem Osseweg ein Fahrzeugüberprüft. Im Rahmen der Maßnahmen stellte sich heraus, dass die 41-jähroge Fahrzeugführerin aus dem Emsland nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und zu dem das Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führte. Nach dem Abschluss der zu treffenden polizeilichen Maßnahmen konnte die Frau jedoch nicht wie in der Regel üblich entlassen werden, sondern wurde aufgrund eines aktuellen Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt überführt.

BAB 31 / BAB 28 - Mehrere Unfälle auf den Autobahnen

Im Verlauf des 23.03.2023 kam es auf der BAB 31 und auch auf der BAB 28 zu Unfällen. Bereits um 11:30 Uhr kam es auf der BAB 28, im Bereich Uplengen in der Fahrtrichtung Leer zu einem Unfall, als eine 62-jährige Frau aus dem Landkreis Leer unter plötzlichen Kreislaufproblemen litt. Dabei kam die Frau nach rechts von der Fahrbahn ab, streifte einen Leitpfosten und kam auf dem Seitenstreifen zum Stillstand. Dabei erlitt die Frau keine weiteren körperlichen Verletzungen. An dem mitgeführten Fahrzeug entstand Sachschaden. Zu einem weiteren Unfall kam es gegen 19:26 Uhr auf der BAB 31, Höhe Weener in Fahrtrichtung Emden, als zwei hintereinanderfahrende Verkehrsteilnehmende aus derzeit noch nicht abschließend geklärten Gründen zusammenstießen. In Folge des Zusammenstoßes kam die vorausfahrende 66-jährige Fahrzeugführerin aus dem Landkreis Leer ins Schleudern und blieb mit ihrem Fahrzeug mittig auf der zweispurigen Fahrbahn liegen. Der hinter ihr fahrende Verkehrsteilnehmer, ein 19-jähriger Mann, ebenfalls aus dem Landkreis Leer, kollidierte mit der Außenschutzplanke und kippte mit seinem Pkw um. Die Beteiligten kamen jeweils mit leichten Verletzungen davon. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden. Bereits um 21:26 Uhr rückte die Autobahnpolizei zu dem nächsten Unfall aus, als eine 41-jährige Frau auf der BAB 31 in Fahrtrichtung Emden per Notbremsung einen Auffahrunfall verhindern wollte. Die Frau aus dem nördlichen Landkreis war während der Fahrt kurz abgelenkt und bemerkte dann erst einen direkt vor ihr befindlichen Pkw. Die Frau bremste und leitete ein Ausweichmanöver ein und kollidierte dadurch mit der Außenschutzplanke und blieb entgegengesetzt der Fahrbahn auf dem Seitenstreifen stehen. Die Frau wurde bei dem Unfall leicht verletzt. An dem Fahrzeug entstand Sachschaden.

Weener - Verstoß gegen das Waffengesetz

Gegen 21:10 Uhr am 23.03.2023 wurde der Polizei gemeldet, dass sich auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Straße "Neue Feldstraße" eine Gruppe Fahrzeugführer befinden würden, die dort mit ihren Fahrzeugen "Drifting"-Übungen durchführen würden. Zudem wurde mitgeteilt, dass sich dort eine Geräuschkulisse entwickelt hätte, die sich wie Schüsse anhören würde. Einsatzkräfte suchten die genannte Örtlichkeit auf und trafen dort eine Gruppe von fünf Personen und drei Fahrzeugen an. Auf den Vorhalt angesprochen, gaben die Anwesenden an, damit nicht in Verbindung zu stehen. Jedoch stellte sich bei der weiteren Überprüfung heraus, dass eine der angetroffenen Personen, ein 18-jähriger Mann aus dem Rheiderland, Gegenstände mit sich führte, die dem Waffengesetz unterliegen. Zum einen handelte es sich um ein Einhandmesser mit feststellbarer Klinge und zum anderen um eine Schreckschusswaffe, für welche zudem die erforderliche Erlaubnis fehlte. Nach weiterem Vorhalt gab der Verursacher zu, dass er die Schreckschusswaffe auf dem Parkplatz abgefeuert habe. Der Mann muss sich nun in einem strafrechtlichen Verfahren bezüglich des verbotenen Messers und in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren für das Führen und Abfeuern der Schreckschusswaffe verantworten. Die Polizei weist zu diesem Sachverhalt auf folgende Regelungen hin: Auch eine Schreckschusswaffe unterliegt dem Waffengesetz. Waffen mit dem PTB-Gütesiegel und der Angabe des Kalibers können frei erworben werden. Das Führen dieses Gegenstandes außerhalb der eigenen vier Wände ist nur mit einem kleinen Waffenschein gestattet. Der reine Transport der Waffe hat in einem verschlossenen Behältnis zu erfolgen. Das Schießen in der Öffentlichkeit bedarf jedoch auch der Genehmigung der zuständigen Behörde (Ausnahmen § 12 Waffengesetz). Die Regelungen und Ausnahmen zum Besitz und Führen eines Einhandmessers mit feststellbarer Klinge fallen unter § 42a des Waffengesetzes.

Hinweise bitte an die Dienststellen unter folgenden Rufnummern:

Polizei Leer 0491-976900

Polizei Emden 04921-8910

Autobahnpolizei Leer 0491-960740

Polizeistation Borkum 04922-91860

Polizeistation Bunde 04953-921520

Polizeistation Filsum 04957-928120

Polizeistation Hesel 04950-995570

Polizeistation Jemgum 04958-910420

Polizeistation Moormerland 04954-955450

Polizeistation Ostrhauderfehn 04952-829680

Polizeistation Rhauderfehn 04952-9230

Polizeistation Uplengen 04956-927450

Polizeistation Weener 04951-914820

Polizeistation Westoverledingen 04955-937920

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Svenia Temmen
Pressestelle
Telefon: 0491-97690 114
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de

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