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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 260424-3: Falsche Polizeibeamte erbeuteten Bargeld

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Zeugen gesucht

Betrüger haben am Donnerstag (23. April) unter Vorwänden Geld von Senioren aus Pulheim und Wesseling erschlichen. Die Ermittlerinnen und Ermittler nehmen Hinweise unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Gegen 11.45 Uhr habe ein Wesselinger einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten erhalten. Er habe vorgegeben, dass ein Kollege von ihm vorbeikommen würde, um die Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände zu begutachten. Kurze Zeit später habe ein Mann an seiner Haustür im Bereich des Meisenwegs geklingelt, der sich als Polizist ausgab. Der Unbekannte sei zwischen 25 und 30 Jahren alt, 175 bis 180 Zentimeter groß mit einem Schnauzbart und schlank. Er habe zur Tatzeit eine schwarze Basecap mit einem Emblem, ein olive-farbenes Sweatshirt, eine schwarze Hose und weiße Schuhe getragen. Der angebliche Beamte habe das Bargeld des Seniors überprüfen wollen, es an sich genommen und sei damit davongerannt.

Gegen 16.45 Uhr soll ein mutmaßlicher Polizist bei einer Pulheimerin angerufen haben. Er habe behauptet, dass ihr Sohn einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und zur Abwendung einer Haftstrafe nun eine Kaution gezahlt werden müsse. Gegen 17.30 Uhr habe ein etwa 40 Jahre alter, etwa 170 Zentimeter großer Mann mit Schnurrbart vor ihrer Tür in der Nähe der Hackenbroicher Straße gestanden und habe eine zuvor vereinbarte Summe abgeholt. Der falsche Polizist lief davon. Als die Seniorin später mit einem Angehörigen telefoniert habe, bemerkte sie den Betrug.

Mit der gleichen Masche rief ein Unbekannter bei einer Brühlerin an. Ein Angehöriger bemerkte den Betrug und rief die Polizei.

Alle Geschädigten erstatteten Strafanzeige.

Die Polizei rät:

Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus.

Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einen Betrugsversuch selbst unterbunden haben oder verdächtigen Person den Zutritt verwehrt haben. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen.

Weitere Hinweise zum Thema geben Ihnen gerne auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kriminalprävention unter der Rufnummer 02271 81 -4848. (sc)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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