POL-REK: 260317-4: E-Scooterfahrer unter Alkoholeinfluss und ohne Versicherungsschutz unterwegs
Bergheim (ots)
Neues Versicherungsjahr hat am 1. März begonnen
Polizeikräfte haben am Montagmittag (16. März) einen E-Scooterfahrer (43) in Bergheim gestoppt. Er soll unter dem Einfluss von Alkohol und ohne gültigen Versicherungsschutz für den E-Scooter gefahren sein.
Gegen 12 Uhr fiel den Beamtinnen und Beamten der 43-Jährige auf, da auf seinem Elektrokleinstfahrzeug noch ein blaues Versicherungskennzeichen angebracht war. Sie kontrollierten den Mann und stellten fest, dass kein gültiger Versicherungsschutz für den E-Scooter bestand. Zudem nahmen sie Alkoholgeruch im Atem des Zweiradfahrers wahr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 0,5 Promille. Die Polizistinnen und Polizisten ordneten eine Blutprobe an, die ein Arzt auf einer Polizeiwache entnahm, und fertigten eine Strafanzeige.
Die Kennzeichen des aktuellen Versicherungsjahres (1. März 2026 bis 28. Februar 2027) haben eine schwarze Schrift. Wer ohne die neuen Kennzeichen beispielsweise mit einem Kleinkraftrad, einem Mofa oder einem Elektrokleinstfahrzeug (u.a. E-Scooter) unterwegs ist und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einer Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.
Seit dem 1. März haben Polizistinnen und Polizisten kreisweit zahlreiche Zweiradfahrende kontrolliert und vermehrt festgestellt, dass an deren Fahrzeugen kein gültiges Versicherungskennzeichen montiert war. Häufig stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass Minderjährige mit E-Scootern ohne gültigen Versicherungsschutz fuhren. In diesen Fällen wird auch eine Anzeige gegen die Halterin oder den Halter des Fahrzeuges gefertigt.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats haben die weiteren Ermittlungen bereits aufgenommen. (jus)
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