Mitteldeutsche Zeitung: zum Hartz-IV-Urteil
Halle (ots) - Deutschland dürfe EU-Bürgern Sozialleistungen verweigern, wenn diese nicht erwerbstätig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, so die Luxemburger Richter. Die CSU jubelte entsprechend. Dabei haben die Richter im Grunde lediglich geltendes Recht bestätigt. Denn auch das Unionsbürgerrecht sieht Einschränkungen vor, um die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten nicht ...