Anhänger auf der Straße parken: Nach zwei Wochen droht ein Bußgeld / R+V-Infocenter: Öffentlicher Parkraum ist kein Abstellplatz
Wiesbaden (ots) - Für gelegentliche Transporte aller Art sind sie praktisch: Doch wohin mit dem Anhänger, wenn der Besitzer keinen Platz auf dem eigenen Grundstück hat? Dann darf er zwar auf der Straße parken - aber nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle. "Wenn die Besitzer den Hänger dann nicht woanders ...
