Rheinische Post: Kommentar: Ein lebensnahes Urteil zu Diesel-Fahrverboten
Düsseldorf (ots) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein weises Urteil gesprochen. Es besagt: An den Schadstoff-Grenzwerten ist nicht zu rütteln, sie sind geltendes Recht. Wie sie aber eingehalten werden, das muss sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Auch hier hat der Richter klare Hinweise gegeben: Wenn etwa die Versorgung der Bevölkerung ...