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LG Berlin verurteilt Volkswagen Bank GmbH bei Autokredit

Hamburg (ots)

Das Landgericht Berlin hat gegen die Volkswagen Bank GmbH mit Urteil vom 29. März 2019 - 4 O 224/18 - entschieden, dass ein VW-Kunde das Darlehen zur Finanzierung seines Schummel-Diesels nicht mehr bedienen muss. "Das zugunsten eines Verbrauchers ergangene Urteil macht deutlich, dass die Erfolgschancen gegen die Volkswagen Bank GmbH auf Rückabwicklung eines Autokredits hervorragend sind", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Der Berliner Kläger hätte nicht nur einen erheblichen Wertverlust seines Fahrzeugs durch den Dieselskandal erlitten. Er wäre auch von den ab Juli 2019 in Berlin anstehenden Durchfahrtsbeschränkungen betroffen gewesen. Der Widerruf seines Autokreditvertrages bot dem Geschädigten einen Ausweg.

Am 02. Dezember 2015 schloss der Kläger als Verbraucher mit der Volkswagen Bank GmbH einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines VW Caddy. Sodann widerrief der Kläger mit Schreiben vom 13. Februar 2018 seine Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrages. Die 14-tägige Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beginnt nur dann zu laufen, wenn die Angaben im Darlehensvertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. HAHN Rechtsanwälte hatte im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere Fehler in den Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH festgestellt und diese im Wege einer Feststellungsklage für den Kläger geltend gemacht.

Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler im Vertrag führt zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags und auch des Kaufvertrages. Es handelt sich um verbundene Geschäfte. Daher erhält der Verbraucher bei einer Rückabwicklung eines Autokredits nicht nur sämtliche Raten, sondern auch die geleistete Anzahlung von der Bank zurück. "Ob sich der Kunde dabei für die gefahrenen Kilometer einen Wertverlust anrechnen lassen muss, ist bei neueren Darlehensverträge ab dem 13. Juni 2014 rechtlich umstritten", erläutert Hahn. Vorliegend habe - so Hahn - das Gericht allerdings dem Grunde nach eine Wertersatzpflicht des Klägers für die gefahrenen Kilometer angenommen. "Der Widerruf eines Autokredits bietet auch Inhabern von Benzinern oder solchen Dieselfahrzeugen die Möglichkeit zur Rückabwicklung, bei denen keine Abgasmanipulation nachgewiesen wurde", sagt Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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