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Kölner Stadt-Anzeiger: Polizisten in Verdacht Vorwurf der Gewalt gegen CSD-Teilnehmer

Köln (ots)

Am Freitag wurde vor dem Kölner Landgericht gegen einen Demonstranten verhandelt, der angeklagt war, Polizisten am Rande des CSD beleidigt und sogar verletzt zu haben. Der Prozess endete mit einem Freispruch - und dem Verdacht von mehreren Straftaten im Amt. Gleich drei Kölner Polizeibeamte könnten sich dem Vorsitzenden Richter zufolge schuldig gemacht haben. Die Vorwürfe der Staatsanwalt gegen den Demonstranten hielt der Richter für haltlos. Im Gegenteil sei schon der Blendschlag, mit dem ein Polizist den Mann in einer McDonalds-Filiale niedergestreckt hatte, als Körperverletzung im Amt zu werten. Sodann hätte die Polizei den Rettungswagen rufen müssen, da der junge Mann bewusstlos am Boden lag. Den Mann zu fesseln, hielt der Richter für ebenso "unverhältnismäßig" wie die anschließende Ingewahrsamnahme. Mindestens einen Tritt und einen Faustschlag in den Rücken des gefesselten und am Boden liegenden Demonstranten, den nicht nur eine damalige Kommissarsanwärterin, sondern auch zwei andere Zeugen gesehen hatten, könnten als "gefährliche Körperverletzung" zu werten sein. Als Körperverletzung bewertete der Richter zudem eine Blutentnahme in der Gewahrsamszelle, die weder wie vorgeschrieben von einem Staatsanwalt angeordnet noch von einem Richter genehmigt worden war. Der Richter entschuldigte sich beim Angeklagten und gratulierte einer Polizistin, die ehemalige Kollegen mit ihrer Aussage belastet hatte, zu ihrem Mut. Die damalige Kommissarsanwärterin war bei einem Hauptkommissar, der jetzt selbst im Zentrum von Ermittlungen stehen wird, durch ihr abschließendes Berufspraktikum gefallen - die Staatsanwältin hatte ihre Glaubwürdigkeit angezweifelt. Die Frau ist inzwischen als Kommissarin rehabilitiert - sie hatte vor dem Kölner Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Beurteilung ihres damaligen Vorgesetzten geklagt. Das Landgericht informierte umgehend das Oberlandesgericht und das Justizministerium über das Urteil. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Ermittelt wird jetzt gegen mehrere Kölner Polizeibeamte.

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