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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heroinvergabe: Zahlreiche Experten bezweifeln Wirksamkeit der Studie

Berlin (ots)

Anlässlich der Forderung von
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Behandlung 
Schwerstabhängiger mit Heroin fortzuführen, erklärt die 
Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die Mehrheit der Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
spricht sich gegen die weitere Vergabe von Heroin an 
Schwerstabhängige aus. Heroin darf derzeit nur noch an die im 
Modellprojekt befindlichen Patienten verabreichet werden. Eine 
Heroinsubstitution darüber hinaus wird es nicht geben. Dies hat gute 
Gründe.
Die Substitutionsbehandlung ist in Deutschland im internationalen 
Vergleich heute schon besonders gut entwickelt. Von den 130.000 
Heroinabhängigen befinden sich 60.000 in Behandlung, 90 Prozent davon
in der Substitutionsbehandlung.
Eine Vielzahl von Fachleuten hinterfragt die Studienergebnisse 
kritisch und hat Zweifel an der Wirksamkeit der Heroinvergabe.  So 
kommt Prof. Schulenburg in der gesundheitsökonomischen 
Begleitforschung zur Heroinstudie zu dem Ergebnis, dass die 
Methadonbehandlung der heroingestützten Behandlung deutlich überlegen
ist, wenn man nur die Patienten betrachtet, die die Behandlung 
vollständig beendet haben.
Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist für die Union die 
abstinenzorientierte Entwöhnung.
Laut Prof. Täschner von der Universitätsklinik Tübingen nehmen jedoch
nur 6% der Heroinpatienten eine Abstinenzbehandlung auf.
Der Konsum von Heroin ist seit mehreren Jahren stark rückläufig. Ein 
Großteil der Süchtigen ist gut versorgt. Es stellt sich deshalb die 
Frage, ob es richtig ist, ein weiteres kostspieliges und aufwendiges 
Verfahren einzuführen, wenn auf der anderen Seite die wachsende 
Gruppe der Konsumenten von Party- und Designerdrogen steht. Für diese
Menschen stehen kaum Präventionsmaßnahmen und noch weniger 
Therapieangebote zur Verfügung.
Es ist unbestritten, dass die Kosten für die Heroinbehandlung die 
der Methadonbehandlung um das drei- bis vierfache übersteigen. Wenn 
wir derzeit durch die Gesundheitsreform die Kosten in den Griff 
bekommen wollen, können wir den Versicherten nicht zusätzliche Lasten
über die Heroinsubstitution aufbürden.
Die Kosten-Nutzwert-Analyse fällt laut Begleitstudie zu Gunsten 
der Methadontherapie aus. Die methadongestützte Behandlung ist danach
der heroingestützten deutlich überlegen, wenn nur das 
Kosten-Nutzwert-Verhältnis derjenigen Studienteilnehmer betrachtet 
wird, die die jeweilige Behandlung vollständig beendeten.
Der von den Fraktionsvorsitzenden getroffene Beschluss ist 
richtig. Im Rahmen begrenzter Mittel sollte die bestmögliche 
Behandlung für eine möglichst große Zahl von Betroffenen zur 
Verfügung gestellt werden. Mit zusätzlichen Mitteln kann derzeit am 
ehesten im Rahmen der Ausweitung der ambulanten Methadonsubstitution 
der Zustand einer größtmöglichen Anzahl Betroffener verbessert 
werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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