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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schindler
Schultz: Größere Planungssicherheit für umweltfreundliche Biokraftstoffe

Berlin (ots)

Zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen zum
Biokraftstoffgesetz in dieser Woche erklären die zuständigen 
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Schindler 
MdB und der SPD-Bundestagsfraktion, Reinhard Schultz MdB:
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf weitere 
Verbesserungen des Biokraftstoffquotengesetzes verständigt, das diese
Woche in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag behandelt werden soll.
Nach dieser Entscheidung wird die Quotenentwicklung für die 
Marktteilnehmer noch besser kalkulierbar sein. Die Gesamtquote für 
Biokraftstoffe soll im Jahr 2009 6,25 Prozent der Umsätze für die von
einem Mineralölunternehmen abgesetzten Kraftstoffe betragen und im 
Jahr 2010 6,75 Prozent. Bis 2015 soll die Quote dann auf acht Prozent
ansteigen. So wird größere Planungs- und Investitionssicherheit in 
dem sich entwickelnden Markt der Biokraftstoffe geschaffen. Durch die
Einbeziehung von reinen Biokraftstoffen in die "fiktive Quote" wird 
es nicht zu Erhöhungen der Steuersätze für die Kraftstoffe kommen, 
die im Rahmen des Energiesteuergesetzes festgelegt worden sind.
Die Überprüfung der Sonderregelungen für das produzierende Gewerbe
im Energiesteuerrecht hat zu weiteren Regelungen geführt. Es wird 
eine Entbürokratisierung der Besteuerung von Kohle erreicht, das in 
bestimmten industriellen Prozessen und Verfahren eingesetzt wird.
Es besteht Einigkeit, dass nach den notwendigen 
Vorbereitungsarbeiten sofort spätestens Mitte 2007 Rechtsverordnungen
erlassen werden, um die Einbeziehung von Biokraftstoffen in die Quote
und die Steuerförderung dieser Kraftstoffe an den Nachweis 
nachhaltiger Bewirtschaftungsweisen oder die Erreichung von 
CO2-Minderungspotentialen zu koppeln.
Ab dem 1. Januar 2009 wird schwefelarmes Heizöl steuerlich 
gefördert. Damit wird eine Vereinbarung des Bundesumweltministeriums 
mit der Mineralölwirtschaft und den Herstellern von modernen 
Heizungsanlagen umgesetzt. Damit kann sich jeder bei Investitionen in
Heizungsanlagen nun auf die unterschiedlichen Steuersätze des 
schwefelarmen und schwefelreichen Heizöls einstellen. Alte 
Heizungsanlagen brauchen nicht umgestellt zu werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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