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Singhammer: Höhere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, auch für nichtberufstätige Eltern

Berlin (ots)

Zur Diskussion über die steuerliche Absetzbarkeit
von Kinderbetreuungskosten erklärt der familienpolitische Sprecher 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Die Unionsfraktion will eine erste wichtige Besserstellung für 
Familien bereits ab Januar 2006 erreichen. Eckstein ist die 
steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.
Ein großer Schritt nach vorn ist die steuerliche Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten. Die bislang in der 
Diskussion genannte Deckelung des neuen Absetzbetrages schon bei 1000
Euro ist aus Sicht der Familienpolitik aber zu niedrig. Familien, die
bisher von einem Sockelbetrag ab 1500 bis 3000 Euro steuerlich 
absetzen konnten, dürfen künftig nicht schlechter gestellt werden. 
Ein Kinderkrippenplatz beispielsweise kostet pro Monat mehrere 
Hundert Euro je nach Einkommen und Bundesland verschieden. Ein 
Werbungskostenabsetzbetrag von max. 1000 Euro würde diese 
Betreuungskosten allenfalls von Januar bis März ausgleichen. 
Notwendig sind punktgenaue, intelligente Regelungen für diesen 
Personenkreis.
Eine vorgesehene Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von 
Kinderbetreuungskosten auf die Gruppen "beide Elternteile sind 
berufstätig" bzw. "berufstätige allein Erziehende" sollte geändert 
werden. Auch Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil sollten 
die Kosten absetzen können. Wenn ein Elternteil sich für die Familie 
entscheidet und bewusst den bisherigen Beruf während einer 
Familienphase nicht ausübt, dann darf dies nicht zu einer 
steuerlichen Ungleichbehandlung führen. Die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist immer für Wahlfreiheit der 
Lebensentwürfe eingetreten.
Wenn Europa vor wenigen Tagen mehrere Milliarden Euro zusätzlich 
erhalten hat, sollten einige Milliönchen für Familien und Kinder 
nicht unmöglich sein.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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