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Eichhorn: Beim rot-grünen Elterngeld fehlt gesicherte Finanzierung

Berlin (ots)

Anlässlich der erneuten Ankündigung von
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt zur Einführung eines 
Elterngeldes erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria 
Eichhorn MdB:
Mit dem Elterngeld verspricht Bundesfamilienministerin Schmidt 
mehr Geld für die Erziehung, die Finanzierung und die Umsetzung des 
Vorhabens selbst ist keineswegs gesichert. Sicher ist nur, dass 
Bundesfamilienministerin Schmidt dafür das Erziehungsgeld abschaffen 
will, um damit das Elterngeld zu finanzieren. Damit bliebt aber 
weiterhin eine Deckungslücke von mindestens 1,5 Mrd. Euro. Es ist 
davon auszugehen, dass die Kosten noch sehr viel höher liegen werden.
Ähnlich wie mit den versprochenen Milliarden aus Hartz IV für die 
Kinderbetreuung werden auch mit dem Elterngeld auf Kosten der 
Familien ungedeckte Schecks auf die Zeit nach der Wahl ausgestellt.
Das Elterngeld ist sozial ungerechtet und führt zu einer 
ungerechten Verteilung. Erwerbstätige Mütter und Väter erhalten für 
die Erziehung der Kinder mehr Geld als nicht erwerbstätige Eltern. 
Nicht die Erziehungsleistung, sondern die Erwerbstätigkeit von Eltern
wird zum alleinigen Maßstab.
Das Elterngeld schränkt auch die Wahlfreiheit für Eltern ein, 
selbst zu entscheiden, wie sie Erwerbstätigkeit und Familie 
vereinbaren wollen. Das Elterngeld begünstigt diejenigen Eltern, die 
ein Jahr nach der Geburt des Kindes wieder eine Erwerbstätigkeit 
aufnehmen. Eltern, die beispielsweise ein zweites Jahr die Erziehung 
ihres Kindes selbst übernehmen wollen, gehen leer aus.
Die Gegenüberstellung von Rentenbonus und Elterngeld ist unseriös.
Die Union wird mit der Einführung eines Kinderbonus in der 
Rentenversicherung von 50 Euro pro Kind und Monat für neugeborene 
Kinder ab 1.1.2007 erstmals die Erziehungsleistungen von Eltern in 
der aktiven Erziehungszeit besser berücksichtigen. Dies nützt nicht 
nur den Eltern, sondern ist auch wegen der Vorgaben des 
Bundesverfassungsgerichts unverzichtbar.
Darüber hinaus wird die Union auch die Erziehungsleistungen von 
Eltern im Steuerrecht mit einem Grundfreibetrag von 8.000 Euro höher 
bewerten. Unter Berücksichtigung sonstiger pauschaler Abzüge bleibt 
eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von 
rund 38.200 Euro im Jahr einkommenssteuerfrei. Das sind für diese 
Familien über 5.100 Euro mehr als heute.
Diese Vorgaben werden von Bundesfamilienministerin schlichtweg 
ignoriert. Stattdessen wird gut verdienenden Eltern fünf Wochen vor 
der Wahl das Blaue vom Himmel versprochen und nach der Wahl fehlt 
dann das Geld und die Eltern stehen mit den versprochenen Leistungen 
im Regen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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