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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hüppe: Rot-Grün verweigert den Erhalt des Zusatzbarbetrags für Heimbewohner

Berlin (ots)

Zur gestrigen Sitzung des Ausschusses für
Gesundheit und Soziale Sicherung erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und
Soziale Sicherung hat die Regierungskoalition den Änderungsantrag der
CDU/CSU auf Erhalt des Zusatzbarbetrags abgelehnt. In der Debatte
wurde deutlich, dass die Regierung stichhaltige Argumente ignoriert,
die für den Erhalt und die juristisch korrekte systematische
Einordnung des Zusatzbarbetrags als Einkommensfreibetrag sprechen.
Morgen wird im Plenum des Bundestags in 2. und 3. Lesung über diese
und weitere Änderungen im Sozialgesetzbuch XII abgestimmt.
Mit Einführung des Sozialgesetzbuchs XII zum 1. Januar 2005 will
die Regierung den Zusatzbarbetrag, der maximal 44 Euro beträgt,
streichen. Diesen Zusatzbarbetrag erhalten bisher Heimbewohner, die
ihre Unterbringungskosten teilweise oder ganz aus eigenen Mitteln
bestreiten, zusätzlich zum einheitlichen Taschengeld von etwa 89
Euro. Damit wird selbst zahlenden Heimbewohnern in Zukunft das
Taschengeld um rund ein Drittel gekürzt. Der Antrag der CDU/CSU sah
vor, dass fünf Prozent des Einkommens, maximal jedoch 44 Euro, bei
der Anrechnung des Einkommens unberücksichtigt bleiben. Der Effekt
dieser Regelung wäre der gleiche wie bei der bisherigen Regelung
gewesen: die Heimbewohner, die einen Eigenanteil an den
Unterbringungskosten tragen, erhalten ein etwas höheres Taschengeld
als Heimbewohner, deren Unterbringung vollständig von der Sozialhilfe
finanziert wird. Das ist folgerichtig, denn es ist nicht vertretbar,
dass Menschen, die eigenverantwortlich gehandelt und Vorsorge
getroffen haben, auf die gleiche Stufe gestellt werden mit Menschen,
die keine Vorsorge betrieben haben.
Die Streichung des Zusatzbarbetrags ist vor dem Hintergrund der
Forderungen nach Eigenverantwortung im Sozialstaat nicht vertretbar.
Es muss sich für die Menschen lohnen, arbeiten zu gehen und
Altersvorsorge zu betreiben. Die Entscheidung von Rot-Grün gegen den
Erhalt des Zusatzbarbetrags setzt daher ein politisch völlig falsches
Signal. Die Annahme des CDU/CSU-Antrags wäre eine konsequente
Umsetzung der Ergebnisse der Anhörung vom 30. September gewesen.
Rot-Grün möchte als Alternative eine Stichtagsregelung einführen,
nach der alle Heimbewohner, die bis zum 31. Dezember 2004 in ein Heim
gezogen sind, weiterhin den Zusatzbarbetrag erhalten. Alle Menschen,
die nach diesem Datum in ein Heim ziehen, werden keinen
Zusatzbarbetrag mehr erhalten. Diese Regelung führt zu einer nicht zu
rechtfertigenden Ungleichbehandlung der Heimbewohner, die
insbesondere in Behinderten-Wohnheimen über Jahrzehnte anhalten wird.
Diesem Argument verschließt sich Rot-Grün mit dem Hinweis auf die
Gleichbehandlung des ambulanten und stationären Bereichs. Sie
ignorieren hierbei jedoch, dass auch im ambulanten Bereich
Einkommensfreibeträge existieren. Die Stichtagsregelung ist
abzulehnen, da sie auf inkonsequente Weise versucht, eine
Gerechtigkeitslücke zu schließen, und gleichzeitig für mehr
Ungerechtigkeit und Ungleichheit in Heimen sorgt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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