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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Flosbach: Union setzt wichtige Verbesserungen beim Versicherungsaufsichtsgesetz durch

Berlin (ots)

Zur heutigen abschließenden Beratung im
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum
Versicherungsaufsichtsgesetz erklären der finanzpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der
Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:
Die Tatsache, dass Krankenversicherungsunternehmen in den künftig
gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfond nicht vor Eintritt eines
Schadensfalls einzahlen müssen, und dass
Lebensversicherungsunternehmen lediglich 1 Promille vor- und
nachfinanzieren müssen, ist ein großer Verhandlungserfolg der
Unionspolitiker im Finanzausschuss. Die Union hat vor allem großen
Wert auf die nun erreichte unterschiedliche Behandlung von Lebens-
und Krankenversicherern gelegt. Durch die jetzt vorgesehene Regelung
werden die Verbraucher wirksam geschützt und gleichzeitig die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen am Finanzplatz Deutschland
gesichert und gestärkt.
Die Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes konnte deshalb
in der abschließenden Beratung des Finanzausschusses des Bundestags
einvernehmlich beschlossen werden. Die 2./3. Lesung ist für den 22.
Oktober vorgesehen. Der Bundesrat muss dem Gesetz anschließend noch
zustimmen.
Die Sicherstellung der Ansprüche der Versicherten bei Insolvenz
eines Lebensversicherungs- bzw. Krankenversicherungsunternehmens ist
für die Union wesentlicher Inhalt der Novellierung. Dies wird mit dem
künftig gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfond nun wirksam
gewährleistet.
Auf Druck der Union wurden bürokratische Überbelastungen – so der
Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene regelmäßige Rechnungslegung
der Holding gegenüber der Aufsichtsbehörde – der Unternehmen
abgewendet. Ein angemessener Verbraucherschutz wird nun im
Versicherungsaufsichtsgesetz sichergestellt, ohne die zusätzlichen
bürokratischen Belastungen der Unternehmen unnötig zu erhöhen. Die
Beiträge an den Sicherungsfond bleiben auf Druck der Union
Eigenkapital der Versicherungsunternehmen.
Bei der Erwerbs- und Anteilseignerkontrolle wurde auf Veranlassung
der Union im Gesetz klargestellt, dass das Aufsichtsrecht nicht zu
Verstößen gegen das deutsche Gesellschaftsrecht führen kann.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion würde es begrüßen, wenn auch der
Bundesrat dem erheblich verbesserten Gesetzentwurf noch im Herbst
zustimmt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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