Meister/Flosbach: Union setzt wichtige Verbesserungen beim Versicherungsaufsichtsgesetz durch
Berlin (ots)
Zur heutigen abschließenden Beratung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Versicherungsaufsichtsgesetz erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:
Die Tatsache, dass Krankenversicherungsunternehmen in den künftig gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfond nicht vor Eintritt eines Schadensfalls einzahlen müssen, und dass Lebensversicherungsunternehmen lediglich 1 Promille vor- und nachfinanzieren müssen, ist ein großer Verhandlungserfolg der Unionspolitiker im Finanzausschuss. Die Union hat vor allem großen Wert auf die nun erreichte unterschiedliche Behandlung von Lebens- und Krankenversicherern gelegt. Durch die jetzt vorgesehene Regelung werden die Verbraucher wirksam geschützt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen am Finanzplatz Deutschland gesichert und gestärkt.
Die Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes konnte deshalb in der abschließenden Beratung des Finanzausschusses des Bundestags einvernehmlich beschlossen werden. Die 2./3. Lesung ist für den 22. Oktober vorgesehen. Der Bundesrat muss dem Gesetz anschließend noch zustimmen.
Die Sicherstellung der Ansprüche der Versicherten bei Insolvenz eines Lebensversicherungs- bzw. Krankenversicherungsunternehmens ist für die Union wesentlicher Inhalt der Novellierung. Dies wird mit dem künftig gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfond nun wirksam gewährleistet.
Auf Druck der Union wurden bürokratische Überbelastungen so der Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene regelmäßige Rechnungslegung der Holding gegenüber der Aufsichtsbehörde der Unternehmen abgewendet. Ein angemessener Verbraucherschutz wird nun im Versicherungsaufsichtsgesetz sichergestellt, ohne die zusätzlichen bürokratischen Belastungen der Unternehmen unnötig zu erhöhen. Die Beiträge an den Sicherungsfond bleiben auf Druck der Union Eigenkapital der Versicherungsunternehmen.
Bei der Erwerbs- und Anteilseignerkontrolle wurde auf Veranlassung der Union im Gesetz klargestellt, dass das Aufsichtsrecht nicht zu Verstößen gegen das deutsche Gesellschaftsrecht führen kann.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion würde es begrüßen, wenn auch der Bundesrat dem erheblich verbesserten Gesetzentwurf noch im Herbst zustimmt.
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