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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Storm/Butalikakis: Zusatz-Barbetrag muss erhalten bleiben

Berlin (ots)

Zu den abschließenden Beratungen des „Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das
Sozialgesetzbuch“ in der heutigen Sitzung des Ausschusses für
Gesundheit und Soziale Sicherung erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, sowie die zuständige
Berichterstatterin, Verena Butalikakis MdB:
Der Zusatz-Barbetrag für Heimbewohner muss erhalten bleiben. Das
ist die Kernforderung einer Reihe von Änderungsanträgen, die die
CDU/CSU- Bundestagsfraktion heute in den G+S-Ausschuss eingebracht
hat. Mit dem Zusatz-Barbetrag wird der eigenverantwortlichen Vorsorge
der Menschen für das Alter Rechnung getragen. Eigenvorsorge muss sich
lohnen. Dieses unmissverständliche Signal an die Menschen muss von
den heutigen Beratungen im Hinblick auf die von Rot-Grün im Frühjahr
2004 beschlossenen massiven Absenkungen bei der gesetzlichen Rente
ausgehen. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag der Experten, den
Zusatz-Barbetrag – rechtssystematisch richtig als
Einkommensfreibetrag – in das SGB XII aufzunehmen, um die
Eigenvorsorge der Menschen angemessen zu würdigen.
Unser Vorschlag macht die von Rot-Grün vorgesehene
Besitzstandsregelung für die heutigen Bezieher des Zusatz-
Barbetrages überflüssig. Mit dieser Besitzstandsregelung will Rot-
Grün offenbar nicht aus Einsicht, sondern allein aufgrund des
massiven Protestes der Betroffenen Ruhe schaffen. Das Motto von Rot-
Grün lautet: Wer erst im nächsten Jahr ins Heim kommt, hat eben Pech
gehabt. Dieses irrwitzige Ergebnis ist zu Recht in der am 30.9.2004
durchgeführten öffentlichen Anhörung von den Sachverständigen
einhellig ablehnt worden. Die Regelung führe zu einer nicht zu
rechtfertigenden Ungleichbehandlung der Heimbewohner, die
insbesondere in Behindertenwohnheimen über Jahrzehnte anhalten würde,
so das Fazit der Experten.
Richtig ist, dass die zum 1.1.2005 vorgesehene Streichung des
Zusatz- Barbetrages im Vermittlungsverfahren Ende 2003 einvernehmlich
zwischen Rot-Grün, der Union und der FDP beschlossen wurde.
Allerdings erfolgte die Streichung auf Betreiben von Rot-Grün in
ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sozialhilferechts vom
5.9.2003 (BT-Drs. 15/1514) und beruht nicht „auf Forderung aller
Bundesländer, der Kommunalverbände und maßgeblicher
Sozialhilferechtsexperten von Bundestag und Bundesrat“, wie die SPD-
Fraktion in ihrer Presse-Mitteilung vom 23.9.2004 Glauben machen
will. Das muss redlicherweise den Betroffenen gegenüber klar und
deutlich gesagt werden.
Rot-Grün war heute nicht bereit, ihren Irrweg beim
Zusatz-Barbetrag zu beenden. Dieser sozialpolitische Dilettantismus
passt ins Bild, wenn man sich vergegenwärtigt, was Rot-Grün heute
noch beschlossen hat:
1. Wer in einer stationären Einrichtung ist, muss nach Rot-Grün
aus seinem Einkommen einen festen Betrag für die Unterhaltskosten
zahlen, selbst wenn die tatsächlichen Unterhaltskosten der
Einrichtung deutlich unter diesem Betrag liegen. Die Folge ist: Die
Menschen müssen aus ihrem Einkommen im Einzelfall mehr zahlen, als
der Lebensunterhalt in der Einrichtung tatsächlich kostet. Ein
absurdes Ergebnis! Hier hilft nur eine differenzierte
landesrechtliche Regelung, für die wir uns aussprechen.
2. Im Hinblick auf den weiteren klarstellenden Änderungsbedarf im
neuen Sozialhilferecht hat Rot-Grün offenbar komplett den Überblick
verloren. Anders ist nicht zu erklären, warum unsere Änderungen
abgelehnt wurden, obwohl sie Rot-Grün wortgleich in einem weiteren
Gesetzentwurf (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) bereits eingebracht
hat.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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