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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit hat in seiner Sondersitzung zur Kommunikationsberatung der BA vom 9. Dezember 2003 einstimmig folgende Erklärung beschlossen:

Nürnberg (ots)

1. Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass der Umbau der BA zu
einem modernen öffentlichen Dienstleistungsunternehmen vom Grundsatz
in die richtige Richtung geht. Der Verwaltungsrat wird den Vorstand
bei diesen großen Herausforderungen weiter aktiv und konstruktiv
unterstützen.
2. Zur Begleitung dieses Umbauprozesses ist die Verbesserung der
Kommunikation nach innen und außen unerlässlich. Es war und ist
deshalb grundsätzlich richtig, dass der Vorstand sich einer externen
Kommunikationsberatung bedient.
3. Der Verwaltungsrat kommt nach eingehender Prüfung aller ihm
heute vorliegenden Informationen zu dem Schluss, dass die Vergabe in
der Zuständigkeit des Vorstands an WMP ohne Ausschreibung rechtlich
unzulässig ist. Die bereits einhellig vom Präsidium geäußerten
Zweifel an der Rechtsauslegung des Vorstandes bestätigt im Ergebnis
auch der Bundesrechnungshof.
4. Der Verwaltungsrat hält die inhaltliche Ausgestaltung des
Beratervertrages für unzureichend und stellt bei der Durchführung
ernste Versäumnisse fest. So fehlen hinreichend konkrete
Leistungsinhalte sowie die Dokumentation des Projektcontrollings.
Damit wird die bereits vom Präsidium gegenüber dem Vorstand
vorgetragene Kritik bestätigt.
5.  Der Verwaltungsrat erwartet, dass der Vorstand die
gesetzlichen Anforderungen an Ausschreibungen sowie den Grundsatz der
Trennung von Bedarfsträgerschaft und Beschaffungsdurchführung künftig
strikt einhält und bei der Auftragsvergabe an Dritte die Grundlagen
für ein effektives Controlling sicherstellt.
6. Der Vorgang WMP hat eine Reihe administrativer
Unzulänglichkeiten zutage gefördert. Der Bundesrechnungshof hat sie
im Einzelnen herausgearbeitet. Diese sind vom Vorstand abzustellen.
7. Der Vorstand wird aufgefordert sicherzustellen, dass keine
Beraterverträge mit mehr als 200.000 EUR ohne europaweite öffentliche
Ausschreibung vergeben wurden und werden sowie alle Beraterverträge
hinreichend konkrete Leistungsmerkmale enthalten, die durch geeignete
Controllingverfahren und die Innenrevision laufend überprüft werden.
Darüber wird der Vorstand dem Verwaltungsrat berichten.
8. Die Informationen des Vorstandsvorsitzenden gegenüber dem
Verwaltungsrat waren unzureichend. Eine nachträgliche Erfolgs- und
Wirtschaftlichkeitsprüfung des Beratungsvertrages ist dem
Verwaltungsrat mangels ausreichender Zielbeschreibung des Projekts
und Dokumentation der erbrachten Leistungen nicht möglich.
9. Die Satzung der Bundesanstalt für Arbeit legt in Art. 17 Abs. 2
fest: "Der Vorstand schafft die Grundlage für die Durchführung der
Aufsichts- und Überwachungsaufgaben des Verwaltungsrates." Deshalb
muss der Vorstand frühzeitig die Selbstverwaltung in Vorhaben
gewichtiger geschäftspolitischer und strategischer Bedeutung
umfassend informieren. Dies dient nicht nur der Akzeptanz der
Vorhaben in der Umsetzung, sondern ist eine rechtlich zwingende
Bringschuld des Vorstandes, ohne die der Verwaltungsrat seine
Kontroll- und Aufsichtsfunktion gar nicht wirkungsvoll wahrnehmen
kann. Hier sieht der Verwaltungsrat deutliche Defizite, die es zu
beheben gilt.
10. Die Ereignisse um den Abschluss des WMP-Beratungsvertrages
zeigen, dass die gesetzlichen Kompetenzen des Verwaltungsrates
unzureichend sind. Aufsichtsfunktion und die Kompetenz zur Benennung
und zur Abberufung der Vorstände der BA gehören in eine Hand. Dazu
ist eine gesetzliche Regelung erforderlich.
11. Der Verwaltungsrat betont, dass für den Erfolg der BA Vorstand
und Verwaltungsrat künftig verstärkt vertrauensvoll und konstruktiv
zusammenarbeiten müssen.
12. Der Verwaltungsrat weist mit Nachdruck darauf hin, dass die
Fehler bei der Auftragsvergabe und -durchführung mit WMP nicht dazu
legitimieren, jeden Geschäftsvorgang bei der BA öffentlich in Zweifel
zu ziehen.
13. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA haben
Rahmenbedingungen und ein öffentliches Klima verdient, das es ihnen
erlaubt, alle Kraft auf die erfolgreiche Umsetzung der tief
greifenden Reformen zu konzentrieren, damit die BA von
Arbeitsuchenden wie Arbeitgebern als professioneller und hilfreicher
Dienstleister erlebt und anerkannt wird.
14. Diesen Beschluss wird der Verwaltungsrat der Rechtsaufsicht
offiziell übermitteln.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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