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Bundespatentgericht

Das Bundespatentgericht versagt die Eintragung der Bezeichnung "Münchner Weißwurst" als geographische Angabe nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

München (ots)

Eine Münchner Erzeugergemeinschaft hatte den
Antrag gestellt, den Namen "Münchner Weißwurst" nach den 
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft als "geographische 
Angabe" eintragen und damit schützen zu lassen. Damit wäre die 
Produktion der "Münchner Weißwurst" entsprechend der mitbeantragten 
Rezeptur und die Verwendung des Namens ausschließlich Betrieben 
erlaubt, die in München und dem Landkreis München ansässig sind.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte in einem Beschluss die 
Auffassung vertreten, dass der Begriff "Münchner Weißwurst" die 
Voraussetzungen für eine Eintragung erfülle. Gegen diese Entscheidung
hatten mehrere Wettbewerber und Erzeugerverbände Beschwerde zum 
Bundespatentgericht erhoben.
Das Bundespatentgericht führt aus, dass für die Beurteilung der 
Frage, ob eine Gattungsbezeichnung vorliege, die objektiv 
feststellbaren Marktverhältnisse und weniger die in Umfragen 
ermittelte Meinung der Bevölkerung entscheidend sei. Dies ergebe sich
aus den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu 
geographischen Herkunftsangaben.
Die Marktverhältnisse zeigten, dass "Münchner Weißwürste" in der 
vorgeschriebenen lebensmittelrechtlichen Qualität seit Jahrzehnten 
mengenmäßig weit überwiegend aus anderen Regionen Bayerns und nicht 
aus München stammten. Die Ware "Münchner Weißwurst", so das Gericht, 
sei eine regionale, hauptsächlich südbayerische, jedoch keine allein 
auf den Herstellungsort München und seinen Landkreis beschränkte 
Spezialität.
Aktenzeichen 30 W (pat) 22/06

Rückfragen bitte an:

Bundespatentgericht
Dr. Regina Hock
Telefon: 089/6 99 37- 280
Handy: 0170/6392385
E-Mail: regina.hock@bpatg.bund.de

Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuell

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