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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum BGH-Urteil: Kreditverkauf möglich

Bielefeld (ots)

Wenn zwei miteinander einen Vertrag abschließen,
dann gehört dieser nicht in die Hände eines privaten Dritten. Doch 
bei Schulden ist das anders. Schulden können vom Gläubiger 
weiterverkauft werden. So urteilte jedenfalls gestern der 
Bundesgerichtshof nun schon zum zweiten Mal und diesmal speziell für 
Sparkassen.
Es kann nicht überraschen, dass dieser Richterspruch bei vielen 
Häuslebauern mindestens zu einem Magengrimmen führen wird. Jeder 
Kreditnehmer, der vernünftigerweise von vornherein einkalkuliert, 
dass Schicksalsschläge auch ihn zeitweise aus der Bahn werfen können,
entscheidet sich bewusst für einen Partner, den er kennt und dem er 
vertraut. Nicht von ungefähr werben Sparkassen und 
Genossenschaftsbanken schließlich auch damit, dass sie im Krisenfall 
ihre Kunden nicht im Regen stehen lassen.
 Arbeitslosigkeit? Scheidung? Tod des Partners? Ein 
selbstverschuldeter Unfall? Eine schwere Erkrankung? All das kann 
Menschen, die vorher ein ganz normales Leben führten, aus der Bahn 
werfen. Gut, wenn nun wenigstens die Sparkasse oder Bank, statt 
panisch zu reagieren, dem Betroffenen beispielsweise mit einer 
Stundung unter die Arme greift. Genau dafür war der Kreditnehmer 
schließlich auch bereit, im Zweifelsfall einen etwas höheren Zins zu 
bezahlen.
Doch dieses Vertrauen steht auf sehr wackligen Beinen, wenn das 
Geldinstitut den Kredit ohne Zustimmung des Schuldners einfach 
weiterverkaufen kann. Mit Recht ist zu vermuten, dass sich ein 
Geldeintreiber mit Sitz in den USA oder in China herzlich wenig 
Sorgen um das Wohlergehen seines Kreditnehmers im fernen Deutschland 
macht. Hauptsache, er hat noch Sicherheiten, die verwertet werden 
können!
Dem Verbraucherschutz haben die Richter einen Bärendienst erwiesen. 
Daraus gibt es nur einen Ausweg: Die neue Mehrheit im Bundestag muss 
den Karlsruher Spruch korrigieren. Ein entsprechender Passus, wonach 
die Rechte der Darlehensnehmer gestärkt werden sollen, steht sogar im
schwarz-gelben Koalitionsvertrag. Das Mindeste, was Union und FDP 
sicherstellen sollten, ist eine Informationspflicht des Instituts, ob
es Kredite weiterverkaufen will oder nicht. Dann kann der 
Kreditnehmer bei Vertragsabschluss immerhin entscheiden, was er höher
bewertet: Vertrauen und Sicherheit oder einen kleinen Zinsvorteil.
Eine gesetzliche Vorschrift wäre zudem eine solide Basis für eine 
Selbstverpflichtung etwa der Sparkassen, Hypotheken nicht 
weiterzuverkaufen. Eine solche gibt es zwar bereits. Doch um nach 
diesem Richterspruch erst gar keine Zweifel aufkommen zu lassen, 
braucht sie nun ein verlässlicheres Fundament.
Es genügt nicht, den Weg frei zu machen. Bankkunden dürfen heute 
erwarten, dass ihr Kreditinstitut ihnen auch auf dem Weg selbst zur 
Seite stehen. Diese Aufgabe ist nicht delegierbar. Schon gar nicht an
eine Bank in China.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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