BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Erfolg für die Bundesrepublik Deutschland: EuGH hebt Entscheidung der ACER zur Stromkapazitätsberechnung auf
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ADVANT Beiten hat für die Bundesrepublik Deutschland vor dem Gericht der Europäischen Union einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Gericht hat die Entscheidung der europäischen Energieregulierungsagentur ACER aufgehoben, die zusätzliche Anforderungen bei der Einstufung kritischer Netzbestandteile im grenzüberschreitenden Stromhandel vorsah.
Brüssel, 2. Oktober 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat für die Bundesrepublik Deutschland vor dem Gericht der Europäischen Union einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Gericht hat die Entscheidung der europäischen Energieregulierungsagentur ACER aufgehoben, die zusätzliche Anforderungen bei der Einstufung kritischer Netzbestandteile im grenzüberschreitenden Stromhandel vorsah (T-600/23 und T-612/23).
Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hatte vorgesehen, dass interne Netzelemente nur dann in die Kapazitätsberechnung einbezogen werden dürfen, wenn zuvor Wirtschaftlichkeitsanalysen und Folgenabschätzungen durchgeführt werden. Die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) hatten diese zusätzlichen Bedingungen als nicht mit den EU-Vorgaben vereinbar eingestuft – und erhielten nun vollumfänglich Recht.
Das Gericht folgte der Argumentation des federführenden ADVANT Beiten Partners
Prof. Dr. Rainer Bierwagen und stellte klar: Maßgeblich ist allein, ob ein Netzbestandteil signifikant vom grenzüberschreitenden Handel beeinflusst wird. Weitere Anforderungen dürfen nicht eingeführt werden. Ebenso bestätigte das Gericht, dass das EU-Ziel einer Mindestkapazität von 70 % Vorrang hat und nicht durch zusätzliche Prüfpflichten behindert werden darf.
Das Urteil sorgt für Rechtssicherheit, schützt die Zuständigkeiten der nationalen Behörden und stellt klar, dass europäische Agenturen ihre Kompetenzen nicht überschreiten dürfen. Für die Umsetzung des Strombinnenmarkts ist das ein wichtiges Signal.
Das Brüsseler Team von ADVANT Beiten um die Partner Prof. Dr. Rainer Bierwagen und Dr. Dietmar O. Reich hat in dem mehrjährigen Verfahren eng mit den Kollegen aus dem Bereich Energiewirtschaftsrecht in Berlin und Freiburg zusammengearbeitet.
Die ausführliche Pressemitteilung Nr. 130/25 des EuGH können Sie hier abrufen.
Frauke Reuther ADVANT Beiten
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