EU-Digitalgipfel: Bundesnetzagentur drängt auf Klarheit für KI-Regeln
Präsident Müller: "Unsicherheiten im Markt sind nicht hilfreich"- Zweifel an Geschäftsmodell für europäisches ChatGPT
Osnabrück (ots)
Zum EU-Digitalgipfel in Berlin hat Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller Tempo bei der Regulierung angemahnt. "Wir brauchen Klarheit über die Regeln, die in Europa gelten, damit wir unsere strategische Position als Vorreiterin in Sachen KI weltweit sichern können - und Unsicherheiten im Markt sind da nicht hilfreich", sagte Müller im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Hintergrund ist, dass die Bundesregierung die Anwendung der beiden höchsten Sicherheitsstufen aus dem AI Act der Europäischen Union um ein Jahr verschieben will. Ein verlängerter Zeitraum könne aber genutzt werden, um "wesentliche Fortschritte bei der Standardisierung zu erreichen und so die Umsetzung für alle Beteiligten zu erleichtern", so Müller. Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland mit der Durchsetzung der KI-Verordnung beauftragt.
Zugleich trat der Behörden-Präsident Befürchtungen entgegen, die EU lege mit dem AI Act "kreative Köpfe in Fesseln", weil fast alle ihrer Geschäftsmodelle als besonders riskant eingestuft würden. Eine Ersteinschätzung etlicher Unternehmen habe ergeben: "High-Risk-KI-Systeme sind die Ausnahme. Die Sorge vor übermäßiger Bürokratie durch den AI Act ist in den allermeisten Fällen unbegründet", sagte Müller. "Für die weit überwiegende Mehrzahl der KI-Systeme gelten entweder keine Anforderung oder es genügt die Erfüllung von Transparenzregeln."
Zurückhaltend äußerte sich Müller zu Rufen nach einem europäischen Konkurrenten für die Sprachmodelle der US-Tech-Giganten. Die Bundesnetzagentur ermutige Unternehmen, etwas auszuprobieren. "Ob das industrielle Anwendungen auf Basis von KI-Modellen sind, mit denen man Geld verdienen kann, oder ob es auf ein europäisches ChatGPT hinausläuft, sei dahingestellt. Die Frage, wie daraus ein vielversprechendes Geschäftsmodell entwickelt werden kann, scheint mir noch nicht beantwortet."
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