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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Flüssigerdgas: dena-Initiative empfiehlt Maßnahmen zur Etablierung von Bio-LNG

Berlin (ots)

   - Studie: Bio-LNG im Schwerlastverkehr kann Biokraftstoffmenge bis
     2030 verdoppeln
   - LNG-Bedarf 2030 lässt sich durch Biomethan decken
   - Anpassung der Rahmenbedingungen notwendig

Durch den Einsatz von verflüssigtem Biomethan (Bio-LNG) im Schwerlastverkehr kann die Biokraftstoffmenge bis 2030 verdoppelt und der Anteil von Biokraftstoffen auf Basis von Rest- und Abfallstoffen von derzeit 30 Prozent auf mehr als 50 Prozent erhöht werden. Auf diese Weise ließen sich rund 7 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 zusätzlich einsparen. Das zeigt eine Studie, die die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit Partnern aus Energie- und Mineralölwirtschaft, Anlagenbau und Schifffahrt in ihrer gemeinsamen "Initiative Bio-LNG" veröffentlicht hat. Die Initiative plädiert deshalb für eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, etwa durch die Erhöhung der nationalen Treibhausgas (THG)-Minderungsquote im Verkehr, eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut sowie Investitionsanreize in Form von Investitionszuschüssen oder Ausschreibungen.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, zu den Studienergebnissen: "Bio-LNG kann einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Jahr 2030 leisten, vor allem im Straßengüter- und Schiffsverkehr. Die Politik hat es in der Hand, mit besseren Rahmenbedingungen den Weg dafür zu ebnen. Die Nutzung von Bio-LNG sollte gegenüber fossilen Kraftstoffen im Verkehr begünstigt werden."

Die EU habe bereits vorgelegt: Die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED2) legt eine Erhöhung des Anteils fortschrittlicher Kraftstoffe von 0,05 Prozent im Jahr 2020 auf 1,75 Prozent im Jahr 2030 fest. Bio-LNG aus Gülle, Bioabfällen und anderen Rest- und Abfallstoffen stelle eine kostengünstige inländische Option zur Erfüllung dieser Vorgaben dar.

Erhöhung der THG-Minderungsquote im Verkehr

Ein erster wichtiger Schritt sei die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung, wodurch Bio-LNG auf die THG-Minderungsquote im Verkehrssektor angerechnet werden kann. Außerdem sollte Bio-LNG auch dann auf die THG-Minderungsquote angerechnet werden dürfen, wenn es in der Schifffahrt zum Einsatz kommt. Momentan ist das noch nicht der Fall. Um die mit Bio-LNG verbundenen THG-Minderungspotenziale und Umweltvorteile zu nutzen und die Einführung synthetisch erzeugter erneuerbarer Kraftstoffe vorzubereiten, sei die THG-Minderungsquote kontinuierlich bis 2030 anzuheben und dynamisch an die Entwicklung der Elektromobilität anzupassen, damit der Ausbau der Elektromobilität nicht zu Lasten von erneuerbaren Kraftstoffen geht.

Weitere Impulse durch THG-Komponente in Lkw-Maut und Investitionsanreize

Nach Einschätzung der Initiative gibt es über die THG-Minderungsquote hinaus vielversprechende Ansätze zur Förderung von Bio-LNG und anderer erneuerbarer Kraftstoffe. So prüft die EU, THG-Emissionen bei der Festlegung der Mautgebühren im Straßengüterverkehr zu berücksichtigen oder erneuerbare Kraftstoffe auf die CO2-Flottengrenzwerte von schweren Nutzfahrzeugen anzurechnen. Die THG-Komponente in den Mautgebühren müsste so ausgestaltet werden, dass Spediteure einen Anreiz haben, Bio-LNG statt fossile Kraftstoffe zu tanken. Dafür müsste die Lkw-Maut, bei Verwendung von Bio-LNG mit einer THG-Reduktion um mindestens 50 Prozent, um 5 Cent pro Kilometer geringer sein als bei fossilen Kraftstoffen. Allerdings ist mit der Umsetzung einer solchen Regelung auf EU- und nationaler Ebene erst ab 2023 zu rechnen.

Um die Marktentwicklung schon vorher anzustoßen, empfiehlt die Initiative Bio-LNG auf nationaler Ebene einen Investitionszuschuss für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen und den Bau neuer Bio-LNG-Anlagen. Möglich wäre auch eine auf wenige Jahre befristete Ausschreibung von Bio-LNG-Produktionsvolumen. Somit wäre Bio-LNG bereits verfügbar, wenn die EU zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Maßnahmen beschließt. Zudem wäre für die ersten Biogasanlagen, deren Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2020 ausläuft, ein neues Geschäftsmodell geschaffen. Grundsätzlich sei es wichtig, die in der RED2 festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe anzuwenden und die Maßnahmen gut aufeinander abzustimmen.

Großes Potenzial für Erzeugung von Bio-LNG

Laut Studie beläuft sich das Potenzial zur Erzeugung von Bio-LNG auf 424 bis 697 Petajoule (PJ) im Jahr 2030. Darin enthalten sind 138 bis 151 PJ durch die Umrüstung bestehender Biogasanlagen der erforderlichen Anlagengröße, die aktuelle Biomethanproduktion von 31 PJ sowie zusätzlich erschließbare biogene Rohstoffe (263-578 PJ). Bis 2020 werden rund 1.000 Lkw und etwa 10 Schiffe mit LNG-Antrieb in Deutschland unterwegs sein. Der bis 2030 projizierte Bedarf an LNG in der Schifffahrt und im Straßen-Schwerlastverkehr beträgt 35-117 PJ und könnte vollständig auf Bio-LNG umgestellt werden.

Weitere Informationen zur dena-Studie "Bio-LNG - eine erneuerbare und emissionsarme Alternative im Straßengüter- und Schiffsverkehr" und zur Initiative Bio-LNG unter www.dena.de/themen-projekte/projekte/mobilitaet/initiative-bio-lng.

Über Bio-LNG und die dena-Initiative

Bio-LNG bezeichnet Methan, das in einer Biogasanlage gewonnen und anschließend verflüssigt wird. Es besitzt die gleichen chemischen Eigenschaften wie verflüssigtes Methan aus Erdgas (Liquified Natural Gas, LNG). Der große Vorteil im Vergleich zu komprimiertem Erdgas (CNG) beziehungsweise komprimiertem Biomethan ist die höhere Energiedichte durch die Verflüssigung. Das macht Bio-LNG gerade für den Schwerlastverkehr interessant, der auf hohe Energiedichten angewiesen ist. Im Vergleich zu herkömmlichen Diesel besitzt Bio-LNG zwar eine geringere Dichte, spart aber 80 Prozent CO2 und bis zu 85 Prozent Stickoxide. Schwefeloxide und Feinstaub entfallen fast vollständig.

Die Initiative Bio-LNG wird von der dena koordiniert. Partner sind Primagas, Erdgas Südwest, E.ON Bioerdgas, Cryo Pur, BayWa r. e., Fährhafen Sassnitz, GRTgaz Deutschland, revis bioenergy, GasCom und Shell. Die Maßnahmen zur Stärkung von Bio-LNG werden auch von der dena LNG-Taskforce unterstützt.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Dr. Philipp Prein,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-641, Fax: +49 (0)30 66 777-699,
E-Mail: presse@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell

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