Wiederaufnahme und Ausbau der Zuschussförderung Energetische Stadtsanierung für Kommunen
Frankfurt am Main (ots)
- Jetzt startet das KfW-Förderprogramm mit verbesserten Konditionen neu
- 75 Millionen Euro an Förderung für 2025
- Impulse für energetische Sanierungen in über 1.800 Quartieren gesetzt
- Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent Zuschuss für integrierte Konzepte und begleitendes Sanierungsmanagement
Ab sofort erhalten Kommunen Zuschüsse, wenn sie energetische Maßnahmen in Quartieren planen und umsetzen wollen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW nehmen die Förderung zur Verbesserung von Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen wieder auf und setzen damit weiter Impulse für mehr Energieeffizienz in städtischen Quartieren und im ländlichen Raum. Für das Jahr 2025 stehen hierfür 75 Millionen Euro zur Verfügung. Bisher wurden bereits 1.800 Quartiere gefördert, wodurch umfangreiche, aufeinander abgestimmte lokale Investitionen in die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes, in Ausbau und Modernisierung der Energieversorgung und den Einsatz erneuerbarer Energien angestoßen wurden. Mit dem Neustart der Förderung erhalten Kommunen nun die Möglichkeit, auch die kommunale Wärmeplanung schnell und effektiv in konkrete Maßnahmen zu überführen.
Melanie Kehr, für die Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagte: "Mit der Förderung helfen wir Kommunen gleich zweifach. Mit dem Zuschuss unterstützen wir sie einerseits dabei, energetisch intelligente Quartiere zu planen. Gleichzeitig ermöglichen wir, hierfür qualifiziertes Personal zu engagieren, um die Lösungen zügig umzusetzen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Beschleunigung der kommunalen Wärmewende und setzen zugleich Wachstumsimpulse für die lokale Wirtschaft. Ein erster, aber wesentlicher Schritt bei der Schaffung zukunftsfähiger Stadtquartiere, die ökologisch, sozial und wirtschaftlich überzeugen."
Mit der Wiederaufnahme kommen auch Verbesserungen: Der Fördersatz für finanzschwache Kommunen wird auf 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht. Auch wird der Förderzeitraum für das begleitende Sanierungsmanagement auf bis zu fünf Jahren verlängert und der Höchstbetrag auf 400.000 Euro aufgestockt.
Die Antragstellung für dieses Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung- Zuschuss" ist ab dem 26. November 2025 bei der KfW wieder möglich.
Weitere Informationen:
Informationen zu dem KfW-Programm finden Sie unter: Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432) | KfW
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