Alle Storys
Folgen
Keine Story von TÜV SÜD AG mehr verpassen.

TÜV SÜD AG

Neuer Bisphenol A-Grenzwert für Trinkwasser

München (ots)

Trinkwasser ist in Deutschland ein hoch qualitatives und sehr streng kontrolliertes Lebensmittel. Nun legt eine im vorigen Jahr neu gefasste Trinkwasserverordnung zusätzlich einen Grenzwert für die verbreitete Substanz Bisphenol A fest. Sie wird bei der Herstellung von Kunststoffen und -harzen verwendet. TÜV SÜD informiert, welche neuen Regelungen jetzt für Bisphenol A gelten und warum auch Lebensmittelunternehmer und Food-Start-ups sich damit beschäftigen sollten.

Die neu gefasste Trinkwasserverordnung regelt in Deutschland alle Belange rund um das Trinkwasser wie seine Beschaffenheit, Behandlungsverfahren, Transporte sowie die Pflichten der Wasserversorger und Überwachungsbehörden. Ebenso enthält sie strenge Grenzwerte für eine ganze Reihe von Stoffgruppen. Diese gelten für jegliches Wasser, das den Wasserhahn erreicht - egal ob es zum Trinken, Kochen, Duschen oder Blumengießen verwendet wird. Mit der Aktualisierung der Trinkwasserverordnung gilt seit dem 12. Januar 2024 ein 20-mal geringerer Grenzwert für Bisphenol A, das als Industriechemikalie eingesetzt wird, als vorher.

Was ist Bisphenol A?

Bisphenol A ist ein chemischer Stoff, der als Rohstoff für Epoxidharze und Kunststoffe verarbeitet wird. Da dieser Stoff nach aktuellen Forschungsergebnissen schädliche Auswirkungen auf das Immun- und Hormonsystem haben kann, wurde seine zulässige Menge im Trinkwasser vom Gesetzgeber deutlich eingeschränkt. Bisphenol A ist in Konsumgütern wie Smartphones, Trinkflaschen, Plastikgeschirr, Farben, Beschichtungen sowie Klebstoffen von Lebensmittelverpackungen enthalten.

Wie kommt Bisphenol A in den menschlichen Körper?

Die Aufnahme von Bisphenol A in den menschlichen Körper erfolgt durch Lebensmittel und Trinkwasser, aber auch über Luft, Staub und Direktkontakt mit Kunststoffen. In das Trinkwasser gelangt der Schadstoff aus Materialien, die zur Trinkwasserspeicherung bzw. -verteilung verwendet werden und Epoxidharze enthalten. Solche Harze werden oft als Beschichtungsmittel für Speicherbehälter oder zur Sanierung alter Trinkwasserleitungen verwendet. In allen Bevölkerungsgruppen stellt die Ernährung die Hauptquelle der Bisphenol A-Aufnahme dar. Neben der Aufnahme durch das Trinkwasser sind auch innenbeschichtete Lebensmitteldosen für den Eintrag des Schadstoffes in den menschlichen Körper verantwortlich.

Pflicht für Lebensmittelunternehmer

Bis zur Wasseruhr eines Gebäudes sind die Wasserversorger in der Pflicht, gesetzliche Anforderungen an die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten. Danach geht die Verantwortung auf die Person oder das Unternehmen über, die das Trinkwasser nutzt, so auch auf Lebensmittelunternehmer. Durch intakte Wasserleitungen und angemessene Maßnahmen haben sie für eine gesetzeskonforme Qualität des Trinkwassers zu sorgen. Zu diesen Maßnahmen gehört, dass die Unternehmen gesetzlich verpflichtend sind, das bei ihnen verwendete Wasser auch regelmäßig auf Bisphenol A analysieren zu lassen.

Wichtig für Food-Start-ups

Die neuen rechtlichen Anforderungen für Untersuchungspflichten bei Trinkwasser sind auch für kleine Unternehmen und Start-ups relevant. "Auch innovative Neustarter in der Lebensmittelbranche sollten die gesetzlichen Anforderungen nicht unterschätzen und die Untersuchungspläne konsequent auf die neuen Bestimmungen ausrichten", betont Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. "Denn in den kommenden Jahren werden zeitlich versetzt auch die bestehenden Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom abgesenkt."

Hinweis für Redaktionen: Die Pressemeldung und das Bild in reprofähiger Auflösung gibt es im Internet unter www.tuvsud.com/presse.

Pressekontakt:

Laura Albrecht
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
Telefon: +49 89 5791- 2935
E-Mail: laura.albrecht@tuvsud.com
Internet: www.tuvsud.com/de

Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: TÜV SÜD AG
Weitere Storys: TÜV SÜD AG
  • 26.03.2024 – 10:00

    Mehr Transparenz für Verbraucher

    München (ots) - Die Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch im offenen Verkauf war bisher nicht gesetzlich geregelt. Dies ist seit dem 1. Februar 2024 anders. TÜV SÜD erklärt, welche Angaben Verbraucherinnen und Verbraucher an offenen Theken nun erwarten können. Basis der Pflichtangaben über die Herkunft von Lebensmitteln ist die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung sowie gesetzliche Bestimmungen zu deren Umsetzung. Bislang waren Herkunftsangaben nur auf verpacktem ...