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ARD-Intendanten beschließen neue Regeln für Kurt-Magnus-Preis für Radiotalente

Köln (ots)

Die ARD-Intendanten haben auf Vorschlag der
ARD-Hörfunkkommission neue Regeln für den Kurt-Magnus-Preis, den 
Förderpreis für junge Radiotalente der ARD, beschlossen. Künftig 
sollen nur noch fünf statt bis zu zehn Preisen zu Ehren des 
deutschen Rundfunkpioniers Kurt Magnus vergeben werden. Wie bisher 
kann jede Rundfunkanstalt eine Journalistin oder einen Journalisten 
für den jährlichen Preis nominieren. Die von der Jury festgelegte 
Rangfolge der Preisträger soll außerdem künftig veröffentlicht 
werden. Das Höchstalter der zum Wettbewerb zugelassenen 
Nachwuchsjournalisten wurde auf 35 Jahre festgesetzt. Das 
Preisgeldvolumen wird mit 25.000 Euro unverändert bleiben.
Durch die neue Satzung wird der Handlungsspielraum der Jury 
erweitert. "Wir erhoffen uns von diesen neuen Regeln einen stärkeren 
Wettbewerbscharakter und eine gezieltere Förderung herausragender 
Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten des 
öffentlich-rechtlichen Radios", sagte die Vorsitzende der 
ARD-Hörfunkkommission Monika Piel. "Künftig wird es pro Jahr zwar 
weniger Preis-trägerinnen und Preisträger geben, dafür gewinnt die 
Auszeichnung ideell und finanziell an Gewicht."
Der Kurt-Magnus-Preis wurde Mitte März 2002 zum 40. Mal vergeben. 
Jährlich wird er an herausragende junge Hörfunkjournalistinnen und - 
journalisten verliehen. Mit der von der Dr. Kurt-Magnus-Stiftung 
getragenen Auszeichnung wird den Leistungen von Kurt Magnus beim 
Aufbau des Rundfunks in der Weimarer Republik und im 
Nachkriegsdeutschland gedacht. Magnus hatte in den 20er Jahren die 
Berliner "Funkstunde AG" gegründet, die das erste deutsche 
Radioprogramm ausstrahlte. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er beim 
Hessischen Rundfunk Vorsitzender des Rundfunkrates (1949-1951) und 
später des Verwaltungsrates.
Rückfragen:  ARD-Sprecher Rüdiger Oppers, Tel. 0221/220-1867
ots-Originaltext: ARD Radio & TV
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