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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Souveränität als Deckmantel für Straflosigkeit: Schutzverantwortung wird aktiv ausgehöhlt

Die internationale Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) läuft zunehmend ins Leere – das Prinzip der Nichteinmischung erlebt stattdessen eine Renaissance. Diese Entwicklung kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) anlässlich der Plenarsitzung der UN-Generalversammlung zu „Responsibility to Protect and the Prevention of Genocide, War Crimes, Ethnic Cleansing and Crimes against Humanity“. Diese findet am 6. Juli 2026 statt und baut auf dem aktuellen Bericht des UN-Generalsekretärs (A/80/716) auf.

„UN-Generalsekretär António Guterres erklärt in seinem Bericht ausdrücklich, dass Doppelstandards, Berufungen auf angebliche Ausnahmesituationen und geschwächte Rechenschaftsmechanismen genau jene Schutzvorkehrungen aushöhlen, die Gräueltaten eigentlich verhindern sollen. Eine wachsende Gruppe von Staaten blockiert diese Mechanismen zusätzlich mit Verweis auf staatliche Souveränität“, kritisiert Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung.

So versuchte eine von China und Russland angeführte Staatengruppe 2024, sämtliche Ressourcen für UN-Untersuchungen zu Menschenrechtsverletzungen in Iran, Nordkorea, der Ukraine, Belarus, Eritrea, Sudan und Venezuela zu streichen. Die 2021 gegründete „Gruppe der Freunde zur Verteidigung der UN-Charta“, der unter anderem China und Russland angehören, will ein grundsätzliches Vorrecht für nationalstaatliche Souveränität vor internationaler Kontrolle. Wohin das führt, zeigt sich derzeit im Sudan: Trotz dokumentierter Kennzeichen eines Völkermords in Darfur und akuter Warnungen vor einer Wiederholung im nordkordofanischen El-Obeid blieb der Sicherheitsrat bislang bei einer unverbindlichen Erklärung.

„Warnungen allein retten aber keine Menschenleben. Die Bundesregierung muss sich deshalb innerhalb der Vereinten Nationen aktiv gegen die Instrumentalisierung des Souveränitätsprinzips als Deckmantel für Straflosigkeit einsetzen. Wer Schutzverantwortung ernst meint, kann nicht zusehen, wie sie unter Verweis auf Nichteinmischung aktiv ausgehöhlt wird“, so Kobold.

Die internationale Staatengemeinschaft hatte sich 2005 verpflichtet, Bevölkerungen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Der Bericht des Generalsekretärs benennt selbst, wo Prävention ansetzen müsste: Die Diskriminierung von Minderheiten, Hassrede und Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume gelten als zentrale Frühwarnsignale für drohende Gräueltaten. Minderheiten, indigene Gemeinschaften und Diaspora-Organisationen bekommen das häufig als erste zu spüren.

Sie erreichen Mirjam Kobold unter m.kobold@gfbv.de oder 030/51695825-4.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail: info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN 
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