Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Appell der bedrohten ethnischen und religiösen Minderheiten Syriens an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung: Besuch von Ahmed al-Scharaa absagen – Haftbefehl statt Empfang im Kanzleramt
Ein Dokument
Während im Iran die Bevölkerung unter hohen Opfern versucht, die schiitischislamische Diktatur zu überwinden, wird in Syrien – mit Unterstützung westlicher Staaten, allen voran der Türkei – parallel der Aufbau einer neuen sunnitisch-islamischen Diktatur vorangetrieben.
Wir, Angehörige der bedrohten ethnischen und religiösen Minderheiten Syriens – Kurdinnen und Kurden, die Religionsgemeinschaft der Jesidinnen und Jesiden, die Opfer eines international anerkannten Völkermordes, Alawitinnen und Alawiten, Christinnen und Christen sowie Drusinnen und Drusen –, richten diesen Appell an den Deutschen Bundestag, das Auswärtige Amt und die Bundesregierung. Mit größter Bestürzung und Empörung nehmen wir zur Kenntnis, dass der Besuch von Ahmed al-Scharaa im Bundeskanzleramt politisch beschlossen wurde. Dies geschieht, obwohl erst vor wenigen Tagen Kurdinnen und Kurden in Aleppo gezielt vertrieben, misshandelt und getötet wurden.
Jesidinnen und Jesiden sind bis heute Opfer der Folgen des Völkermordes von 2014: Massenmord, systematische Vertreibung, sexualisierte Gewalt, Versklavung von Frauen und Kindern sowie die anhaltende Verweigerung von Sicherheit und Rückkehr prägen ihre Realität weiterhin.
Gleichzeitig sind Alawitinnen und Alawiten seit über einem Jahr wiederholt Opfer genozidaler Massaker, die ihre Existenz bedrohen. Drusinnen und Drusen wurden im Sommer des vergangenen Jahres gezielt mit Vernichtungsabsicht angegriffen. Christinnen und Christen werden immer wieder Opfer islamistischer Anschläge. Wir halten fest: Der Besuch von Ahmed al-Scharaa in Deutschland ist politisch beschlossen – und genau deshalb in höchstem Maße inakzeptabel. Er muss umgehend abgesagt werden. Die Lage in Syrien ist dramatisch. Zivilistinnen und Zivilisten werden allein aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit verfolgt. Häuser werden zerstört, Menschen aus ihren Wohnungen gezerrt, Krankenhäuser angegriffen. In mehreren Regionen sind Alawitinnen und Alawiten erneut Opfer von Massakern, kollektiven Bestrafungen und außergerichtlichen Tötungen geworden. Jesidische Gemeinden bleiben auch Jahre nach dem Völkermord Ziel von Gewalt, Entrechtung und struktureller Verfolgung. Auch Drusinnen und Drusen sind wiederholt Ziel bewaffneter Angriffe, Einschüchterungen und schwerer Übergriffe. Diese Verbrechen sind systematisch, dokumentiert und für die Betroffenen bittere Realität.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns unverständlich sowie rechtlich wie moralisch nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung wissentlich einen mutmaßlich Verantwortlichen für diese Taten im Bundeskanzleramt empfangen will. Ein solcher Empfang würde Teilnahmslosigkeit gegenüber dem Leid der Opfer signalisieren und den Eindruck bewusster politischer Ignoranz gegenüber schwersten Menschenrechtsverbrechen erwecken. Nach unserer rechtlichen Bewertung erfüllen diese Taten den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB). Es handelt sich um systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung aus ethnischen und religiösen Motiven, einschließlich genozidaler Handlungen, wie sie insbesondere an den Jesidinnen und Jesiden begangen wurden und fortwirken.
Wir erinnern daran, dass die Kurdische Gemeinde Deutschland sowie weitere Betroffene bereits im November Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt eingereicht haben – unter anderem gegen Ahmed al-Scharaa, der nach vorliegenden Erkenntnissen maßgeblich für diese Verbrechen verantwortlich ist. Der beschlossene Besuch stellt aus unserer Sicht einen eklatanten Verstoß gegen die Grundwerte der Bundesrepublik Deutschland dar. Ein Empfang im Kanzleramt käme einer politischen Adelung eines mutmaßlichen Täters unmittelbar nach begangenen Massakern gleich und verletzt Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in schwerwiegender Weise.
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde verpflichtet staatliches Handeln. Sie endet nicht an geopolitischen Interessen und darf nicht durch diplomatische Zweckmäßigkeit relativiert werden. Wer mutmaßlich für Massaker, Vertreibungen, sexualisierte Gewalt, Völkermord und gezielte Angriffe auf ethnische und religiöse Minderheiten verantwortlich ist – und dessen Verbrechen teils bis heute andauern –, darf nicht im Zentrum deutscher Staatsmacht empfangen werden.
Unsere Forderung ist eindeutig: Der beschlossene Besuch von Ahmed al-Scharaa im Bundeskanzleramt muss abgesagt werden.
Haftbefehl statt Empfang im Kanzleramt.
Die Unterzeichner:
Alevitische Gemeinde Deutschland
Gesellschaft für bedrohte Völker
Hawar Help e.V.
Kurdische Gemeinde Deutschland
Union der syrischen Alawiten in Europa e.V.
Gesellschaft für bedrohte Völker Pressereferat Sarah Neumeyer Postfach 2024 D-37010 Göttingen Tel.: +49 551 499 06-21 Fax: +49 551 580 28 E-Mail: presse@gfbv.de www.gfbv.de Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN