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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

EuGH-Urteil zur Westsahara: Marokko hat kein Recht auf die Gewässer der Westsahara

EuGH kippt Fischerei-Abkommen mit Marokko:

  • GfbV begrüßt Entscheidung zugunsten des Selbstbestimmungsrechtes der Völker
  • Marokko durfte der EU keine Fischerei-Konzessionen erteilen
  • Einzige langfristige und völkerrechtlich gangbare Lösung bleibt ein Referendum

Der marokkanische Staat hatte kein Recht, der Europäischen Union und ihren Fischereiflotten Konzessionen für die Gewässer der Westsahara zu erteilen – das entsprechende Abkommen ist nichtig. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt dieses Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute verkündet hat. „Die Westsahara ist nicht einfach ein Teil Marokkos, über den die Regierung in Rabat frei verfügen kann“, bekräftigt Nadja Grossenbacher, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Die Sahraouis, die die Region seit jeher bewohnen, müssen Entscheidungen über ihr Territorium und die dazugehörigen Fischgründe selbst treffen – und mit niemand anderem darf die EU darüber verhandeln.“ Die Sahraoui-Vertretung Front Polisario hatte deswegen Klage eingereicht. Die zwischen der EU und Marokko verhandelten Handels- und Fischereiabkommen wurden auch auf völkerrechtswidrig besetzte Westsahara ausgeweitet.

Die Westsahara befindet sich auf der Liste der „non-self governing territories“ und wird seit 1975 von Marokko besetzt gehalten. Laut einem Report der „Western Sahara Resource Watch“ entstammten 2019 die Hälfte der marokkanischen Fischexporte nach Deutschland tatsächlich der Westsahara. „Durch die Importe von Produkten aus der Westsahara unter marokkanischer Flagge macht sich die EU mitschuldig an der fortdauernden Verletzung des Völkerrechts“, sagt Grossenbacher. „Dass Marokko aus seiner jahrzehntelangen völkerrechtswidrigen Besatzung über Deals mit der EU auch noch einen finanziellen Profit schlägt, ist schlicht inakzeptabel.“ Der einzig gangbare Weg sei es, endlich das seit Jahrzehnten angestrebte Referendum durchzuführen. Dadurch könnten die Sahraouis, und nur sie, über ihr Schicksal und das ihres Territoriums bestimmen.

Die UN-Deklaration 1541 (XV) von 1960 verankert das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Danach hat jedes Volk das Recht, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Der internationale Gerichtshof gab bereits 1975 im Zuge einer „Advisory Opinion“ zu bedenken, dass diese Resolution und das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch auf die Westsahara anzuwenden seien. Die GfbV wirft dem marokkanischen Staat somit einen Bruch des internationalen Völkerrechts vor und erwartet von der EU und der deutschen Bundesregierung, auf die baldige Durchführung des Referendums zu drängen.

Der damalige US-Präsident Donald Trump hatte die Annexion der Westsahara durch Marokko anerkannt und damit die Aufnahme diplomatischer Beziehungen Marokkos zu Israel erkauft. Die EU und Deutschland sind diesem Beispiel bisher glücklicherweise nicht gefolgt. Allerdings erpresst Marokko die EU ähnlich, wie die Türkei es tut: mit dem gezielten Durchlassen verzweifelter Menschen auf der Flucht.

Sie erreichen Nadja Grossenbacher unter n.grossenbacher@gfbv.de oder 0551/49906-27.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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