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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Gesetz gegen Genozid-Leugnung in Bosnien und Herzegowina: Ende des Triumphalismus, Annäherung an die EU

Gesetz gegen Genozid-Leugnung in Bosnien und Herzegowina:

  • GfbV begrüßt überfällige Änderung des bosnischen Strafgesetzbuches
  • Bosnien und Herzegowina rückt damit näher an die Rechtsnormen und Werte der EU
  • Konsequente Durchsetzung kann künftige Hassverbrechen verhindern

Valentin Inzko, Hoher Repräsentant für Bosniern und Herzegowina, hat am vergangenen Freitag endlich ein Gesetz erlassen, das die Leugnung des Genozids, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie die Verherrlichung von Kriegsverbrechern unter Strafe stellt. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt diesen Schritt als essenziellen Beitrag für die Versöhnung in der Region. „Die andauernde Verherrlichung der Kriegsverbrecher und die Leugnung ihrer Vergehen sind eine permanente Bedrohung für den Frieden in Bosnien und Herzegowina“, erklärt Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Wenn dieses überfällige Gesetz konsequent durchgesetzt wird, verhindert es künftige Hassverbrechen und womöglich einen neuen Krieg.“

Mit diesen Gesetzesänderungen rückt Bosnien und Herzegowina näher an die Rechtsnormen und Werte der EU. Laut Rahmenbeschluss des Rates der EU vom 28. November 2008 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass „das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt werden“. Jetzt müssten die internationale Gemeinschaft, der Friedensimplementierungsrat in Bosnien und Herzegowina und die EU gemeinsam die Rechtsstaatlichkeit in Bosnien gewährleisten, erläutert Causevic: „Die Staatsanwaltschaft Bosnien und Herzegowinas muss befähigt werden, das Gesetz auch in der Praxis umzusetzen. Jungen Menschen sollen sensibilisiert werden, um auf gefährlichen Revisionismus zu reagieren. Eine Katastrophe ist zunächst abgewendet. Es bleibt aber viel zu tun, damit das multinationale, multireligiöse und multikulturelle Bosnien als einheitlicher Staat den Weg in die EU findet.“

Die Änderungen des Strafgesetzbuches seien geeignet, serbischen Nationalismus, Hassrede und Diskriminierung zu beenden, die die allgegenwärtige Leugnung des Genozids seit Ende des Krieges in Bosnien (1992-1995) angeheizt hatten. Es betrifft insbesondere den Genozid in Srebrenica (1995) sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Prijedor, Foca und Visegrad und anderen Gemeinden. „Vor allem im serbischen Teil Bosnien und Herzegowinas, der Republika Srpska, und auch in Serbien selbst ist diese kriegstreiberische Praxis Alltag. Die Gräueltaten werden zu Heldentaten verklärt, die Urteile nationaler und internationaler Strafgerichte nicht akzeptiert. Das macht erneute Gewalt wahrscheinlicher“, so Causevic.

Inzko hatte eigentlich gehofft, die politischen Institutionen Bosniens könnten dieses seit Langem notwendige Gesetz selbst erlassen. Eigentlich entspreche es dem Willen der Menschen, sich ein für alle Mal von der Angst und dem Hass zu trennen, die die Verbrechen der 1990er Jahre provoziert hätten. Es habe sich jedoch gezeigt, dass diejenigen, die nach allen gegenteiligen Beweisen immer noch Lügen hegten, nicht freiwillig aufgeben würden, so Inzko.

Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.

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