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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Stärkung des Verbraucherschutzes durch Inkrafttreten der deutschen Regeln zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie

Berlin (ots)

  • EU-Regulierung bestätigt Rechtsprechung deutscher Gerichte: Produktwerbung mit Umweltversprechen muss für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar, glaubwürdig und ausreichend belegt sein
  • EmpCo bietet besseren Schutz für Unternehmen, die Umweltbelastungen nachweisbar reduzieren, gegenüber solchen, die es bei Ankündigungen, substanzlosen Zukunftsversprechen oder ungeregelten Kompensationsgutschriften belassen
  • DUH setzt stichprobenartige Überprüfung von Firmen und Produkten fort und wird Verstöße gegen den Verbraucherschutz rechtlich verfolgen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die strengeren Vorgaben für umweltbezogene Werbung, die ab dem 27. September in Kraft treten. Mit der Umsetzung der bereits 2024 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) müssen Unternehmen Umweltwerbung für ihre Produkte und Dienstleistungen nachvollziehbar begründen und belegen. Das betrifft die Einschränkung von allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich", weitreichende Umweltversprechen, die tatsächlich nur einen einzelnen Aspekt eines Produkts betreffen, die Werbung mit "Klimaneutralität", wenn diese auf Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht, Aussagen zu künftigen Umweltleistungen und Nachhaltigkeitssiegel. Die DUH wird die Einhaltung der neuen Vorgaben wie bisher weiter stichprobenartig überprüfen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Umweltwerbung hält, was sie verspricht. Das ist bereits bisher verboten und durch unsere Gerichtsverfahren in zahlreichen rechtskräftigen Entscheidungen festgehalten. Die EmpCo sorgt nun für zusätzliche rechtliche Klarheit: Greenwashing mit unbelegten Umweltversprechen ist verboten. Wir fordern Industrie und Handel auf, in einen ehrlichen Wettbewerb, um die am wenigsten die Umwelt belastenden Produkte und Dienstleistungen einzutreten, anstatt substanzlose Klimaneutralitätsversprechen für die Zukunft abzugeben oder umweltbelastende Produkte durch unregulierte CO2-Zertifikate grün zu färben. Wir werden mit der EmpCo im Rücken unsere Ökologische Marktüberwachung fortsetzen und erhebliche Verstöße gegen den Verbraucherschutz rechtlich verfolgen."

Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen Verbraucherinnen und Verbraucher leichter erkennen können, welche Umweltvorteile tatsächlich belegt sind, worauf sich eine Aussage konkret bezieht und welche Unternehmen nachweislich bessere Umweltleistungen erbringen. Dadurch werden Produkte und Angebote besser vergleichbar und informierte Kaufentscheidungen möglich. Gleichzeitig profitieren Unternehmen, die tatsächlich anspruchsvoll und belegbar die Umwelt schützen.

Agnes Sauter, DUH-Leiterin Ökologischer Verbraucherschutz und Marktüberwachung: "Wir begrüßen die Umsetzung der EU-Richtlinie als Schritt für mehr Verbraucher- und Umweltschutz. Sie stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher, weil Umweltwerbung künftig verlässlich sein muss. Wer sich bewusst für ein umweltfreundlicheres Produkt entscheiden möchte, soll nicht länger zwischen vagen grünen Versprechen und echten Umweltvorteilen unterscheiden müssen. Wir ermuntern Verbraucherinnen und Verbraucher, uns Hinweise oder einen Verdacht auf Greenwashing auf unserer Webseite zu melden. Wir prüfen die Hinweise und fordern die Unternehmen im Fall eines Rechtsverstoßes zum Stopp des Greenwashings auf."

Link:

Zur Greenwashing-Meldeplattform: https://www.duh.de/mitmachen/greenwashing-melden/

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

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