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KAP Beteiligungs-AG

EANS-Hauptversammlung: KAP Beteiligungs-AG
Einberufung der Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
der KAP Beteiligungs-AG, Fulda
ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 

wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, dem 26. August 2011, um 14:00 Uhr MESZ
im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum 20) Flughafen
Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2010 der KAP Beteiligungs-AG und des KAP-Konzerns einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315
Abs. 4 HGB sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats.

2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr
2010.
        
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn per
31. Dezember 2010 in Höhe von

57.152.895,55 Euro
eine Dividende in Höhe von 3,00 Euro je Stückaktie,
insgesamt also
19.873.338,00 Euro
auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag
in Höhe von
37.279.557,55 Euro
auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Absatz
1 Nr. 8 AktG.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

        
a)      Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 25. August 2016 eigene Aktien
bis zu 10 vom Hundert des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden
Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der
Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.
Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im
Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen
sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals übersteigen. Die Ermächtigung
darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. 
b)      Der Erwerb der Aktien der KAP Beteiligungs-AG (»KAP-Aktien«) darf nach
der Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb der
Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb über die Börse den Mittelwert
der Aktienkurse an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei
Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- und
nicht um mehr als 20 % unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf
er den Mittelwert der Aktienkurse an der Frankfurter Wertpapierbörse an den
letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um
mehr als 15 % über- und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Sollte bei einem
öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene
Rückkaufvolumen überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils
angebotenen Aktien erfolgen. Ebenso kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung
geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück der angedienten KAP-Aktien je Aktionär
vorgesehen werden. Das öffentliche Kaufangebot kann weitere Bedingungen
vorsehen. 

c) Der Vorstand wird ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene Aktien
einzuziehen, ohne dass es die Durchführung eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

        
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011. 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen. 

Mitteilungen und Berichte an die Hauptversammlung 

Bericht des Vorstands zu Punkt 5 der Tagesordnung 

Die KAP Beteiligungs-AG soll in der diesjährigen Hauptversammlung ermächtigt
werden, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
soll bis zum 25. August 2016 gelten und damit den gesetzlich auf fünf Jahre
heraufgesetzten Rahmen für solche Ermächtigungen nutzen und der Gesellschaft
damit verbundenen Gestaltungsspielraum erschließen. Der Erwerb der eigenen
Aktien kann als Kauf oder mittels einer öffentlichen Kaufofferte erfolgen.
Dadurch wird der Gesellschaft größere Flexibilität eingeräumt. 

Sofern bei einer öffentlichen Kaufofferte die Anzahl der angedienten KAP-Aktien
das zum Erwerb vorgesehene Rückkaufvolumen übersteigt, muss der Erwerb
beziehungsweise die Annahme unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre
statt nach dem Verhältnis der Beteiligungsquoten nach dem Verhältnis der
angedienten beziehungsweise angebotenen Aktien erfolgen, um das
Zuteilungsverfahren zu vereinfachen. Dieser Vereinfachung dient auch die
Möglichkeit der bevorrechtigten Berücksichtigung geringer Stückzahlen bis zu 50
Stück angedienter KAP-Aktien je Aktionär.

Die eigenen Aktien, welche die Gesellschaft erwirbt, werden durch den Vorstand
eingezogen, ohne dass es die Durchführung eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
 
                                    ****

VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG und die Ausübung des
Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
sämtliche Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher oder
englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur
Teilnahme nachgewiesen haben. Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in
deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
5. August 2011, (Nachweisstichtag) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der KAP Beteiligungs-AG unter der
Anschrift


        KAP Beteiligungs-AG
        c/o Commerzbank AG
        ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
        60261 Frankfurt am Main
        Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351
        E-Mail:  ZTBS-HV-eintrittskarten@commerzbank.com


spätestens am Freitag den 19. August 2011, bis 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum
für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

verfahren für die stimmabgabe durch bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch
den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. 

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist der
Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail Adresse
zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf
der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut
erhalten.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bestehen, vgl. §§135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich
bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die 
von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen
in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Diese Vollmachten und
Stimmrechtsweisungen können vor der Hauptversammlung bis spätestens Donnerstag,
den 25. August 2011 bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax oder per E-Mail an folgende
Anschrift der Gesellschaft: 


        KAP Beteiligungs-AG - Aktionärsservice -
        Edelzeller Straße 44
        D - 36043 Fulda
        Telefaxnummer: +49 (0)6428 705-304
        E-Mail:  office@kap.de


unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der
Internetadresse www.kap.de/Investor Relations/Hauptversammlung 
abgerufen werden können, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte
Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung der Rechte
der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären von der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung an auf dem Internetportal der Gesellschaft unter
www.kap.de/Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. 

Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet
werden:

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und
bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 26. Juli
2011, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. 

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der
Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 11. August 2011, 24:00 Uhr MESZ,
zugehen. 

Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG 
Das Auskunftsrecht nach §131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung
ausgeübt werden. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die vorstehende
Adresse der Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT

Folgende Unterlagen sind alsbald nach Veröffentlichung dieser Einberufung über
die Internetseite der Gesellschaft unter www.kap.de/Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich:
- der Inhalt dieser Einberufung,
- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss
gefasst werden soll,
- die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

    o der Jahresabschluss,
    o der Konzernabschluss,
    o der Lagebericht,
    o der Konzernlagebericht,
    o der Bericht des Aufsichtsrats,
    o der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§289 Abs. 4 und
5, 315 Abs. 4 HGB,

- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung,
- die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung
verwendet werden können und
- nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung,
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen
Internetadresse bekannt gegeben.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 17.223.559,60
Euro und ist in 6.624.446 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von je 2,60 Euro und mit einer Stimme je
Stückaktie eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend
6.624.446.

BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG

Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die
Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im elektronischen
Bundesanzeiger in der gesamten Europäischen Union bekanntgemacht worden.

Fulda, im 15. Juli 2011


KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail:  p.czaja@mehler-ag.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    KAP Beteiligungs-AG
             Edelzeller Straße  44
             D-36043 Fulda
Telefon:     +49 (0)6428 705 02
FAX:         +49 (0)6428 705 304
Email:        office@kap.de
WWW:         http://www.kap.de
Branche:     Holdinggesellschaften
ISIN:        DE0006208408
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General
             Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: KAP Beteiligungs-AG, übermittelt durch news aktuell

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